4492 — dungenen Entschädigungspreis aus. Schon schärfer tritt die Versiche- rungsidee im modernen Sinne in den ältesten Brandkassen hervor, die sich bis in das 12, Jahrhundert zurückverfolgen lassen, z. B. in Is- land, Norwegen und Schweden, vereinzelt in Deutschland schon An- fang des 15. Jahrhunderts. Zu gleicher Zeit tauchen bei den Zünften Massregeln auf, den Brandschaden, welcher ein Zunftmitglied trifft, durch gemeinsames Eintreten zu decken und zugleich durch Kranken- und Begräbniskassen Not zu verhüten. Die Form war noch eine ausserordentlich rohe, und infolge dessen auch die Leistung meistens eine sehr unvollkommene. Die Reserve der Kasse blieb gewöhnlich aur eine geringe. Hauptsächlich wurden die Summen durch das Umlageverfahren nach dem Eintritt des Unglücks zusammen ge- >racht, indem nach Vernichtung von Wohnungen durch Feuer, oder 1ach dem Tode eines Mitgliedes die aufzubringende Summe unter den Mitgliedern repartiert und der Anteil eines jeden eingefordert wurde. Natürlich kam es dann häufig bei der Lokalisierung der ganzen Ein- richtung vor, dass bei einem Brande sämtliche Mitglieder in Mitleiden- schaft gezogen waren, oder nur so wenige unversehrt blieben, dass eine Repartition gegenstandslos war, und ebenso zeigte sich oft genug, dass 5ei dem Eintreten von Epidemien, namentlich in ärmeren Örtschaften, die Zunftmitglieder zur Zahlung der ganzen Beiträge ausser stande waren. Neuere Zeit, Alle diese letzterwähnten mittelalterlichen Versuche beruhten auf Gegenseitigkeit. Der eigentliche Aufschwung des Versiche- rungswesens ist dagegen durch die Bildung von Aktiengesell- schaften herbeigeführt, welche im Grossen die Versicherung zunächst gegen Seeunfall für die Kaufmannschaft als Geschäft übernahmen. Dies geschah in England im Anfang des 18, Jahrhunderts, und zu gleicher Zeit entstanden grosse Gesellschaften für Feuer- und Lebens- versicherung. In England fanden sie in verhältnismässig kurzer Zeit eine rege Beteiligung, da sie einem offenbaren Bedürfnis entgegen kamen. Sehr viel später gewann das Versicherungswesen in Deutsch- land Boden, wo die Entwicklung durch ein sehr streng gehand- habtes Konzessionssystem aufgehalten wurde. Dagegen bildeten sich in Deutschland dem herrschenden Polizeisysteme entsprechend die öffentlichen Societäten aus, welche auf Gegenseitigkeit beruhten, teils von Gemeinden, teils von Provinzen gegründet wurden, und unter Staatsaufsicht standen; ihnen wurde für die Immobiliarversicherung ein besonderer Halt geboten, dadurch, dass man ihnen den Beitrittszwang verlieh, der in Preussen erst 1837, in einzelnen deutschen Staaten aber noch heutigen Tages nicht völlig beseitigt ist. Gerade dieses damit verbundenen Monopols wegen waren die Einrichtungen zunächst lange Zeit ausserordentlich primitiv, auf dem Umlageverfahren beruhend und .n eine ganz geringe Zahl von Gefahrenklassen geschieden. Die ersten privaten Feuerversicherungsgesellschaften wurden in Deutschland 1812 in Berlin, 1819 in Leipzig auf Aktien gegründet. 1821 ist die erste egenseitigkeitsgesellschaft in Gotha von Ärnoldi geschaffen. Der erste Versuch der Lebensversicherung im engeren Sinne ist von einem italienischen Arzte Lorenzo Tonti 1653 in Frankreich in ler Form von Gesellschaften zur gegenseitigen Beerbung gemacht. Es ‘raten eine Anzahl Personen zu einer Gesellschaft zusammen, und Jeder \nfänge der Lebensver- sicherung.