5928 sie muss daher in der nächsten Sitzung von neuem erwogen und be- schlossen werden. Alle 14 "Tage tritt auch die städtische Armen- deputation zusammen, wo wiederum die Bezirksvorsteher Bericht zu erstatten haben. Die Deputation trifft demgemäss die Entscheidung und weist die nötigen Summen an. Sie kontrolliert und kritisiert das Verfahren der unteren Organe und sorgt damit für eine angemessene Ausgleichung. Das Ergebnis dieser Einrichtung war schon nach kurzer Zeit, dass sich die Zahl der unterstützten Personen infolge der genauen Kontrolle nicht unbedeutend verminderte. Dagegen flossen die frei- willigen Spenden weit reichlicher als früher, weil die Bevölkerung mehr Vertrauen gewann, dass die Gelder in richtiger Weise verwendet würden. Dadurch konnte die Unterstützung eine weit reichlichere und angemessenere werden, weil auf Grund genauer Kenntnis der Verhält- nisse eine grössere Individualisierung möglich wurde. Grosses Gewicht ist auch darauf zu legen, dass eine grössere Zahl von Personen der gebildeten Kreise in nähere Berührung zu der unteren Klasse kam, auf sie unmittelbar einwirken konnte und selbst Verständnis für sie zewann, wodurch der Klassengegensatz am besten gemildert wird, Die grundsätzliche Gewährung der Unterstützung nur für kurze Zeit nötigt zu fortdauernder Wiederholung der Untersuchung, ob noch die alten Ursachen massgebend sind, In seinem nunmehr 50 jährigen Bestehen in Elberfeld hat sich das System durchaus bewährt, und in den meisten grösseren Städten Nord- deutschlands ist dasselbe mehr oder weniger gleichartig zur Anwendung ge- langt. Das niederösterreichische Gesetz von 1893 über das Armen- wesen beruht in der Hauptsache auf dem Elberfelder System. Immer allgemeiner sucht man freiwillige Armenpfleger der gebildeten Klasse heranzuziehen. Das Baseler Armengesetz von 1897 verpflichtet bei Ordnungsstrafe jeden Einwohner auf Verlangen der Behörde in der freiwilligen Armenpflege ein Amt zu übernehmen, und allgemein ist man bestrebt, die privaten Wohlthätigkeitsvereine in Konnex mit den städtischen Behörden zu bringen und sie zu ihrer Ergänzung zu verwerten. $ 101. Die Grundprinzipien für die praktische Armenpflege. Möglichste 1. Das Almosennehmen erschlafft die Schaffenskraft, stumpft das Beschränkung Ehrgefühl ab und wirkt in jeder Hinsicht demoralisierend. Es ist es Almosen- deshalb die Aufgabe für Staat und Gesellschaft vor allem vorbengend gebens, 71 wirken, dass nur in Ausnahmefällen zu dem Almosengeben gegriffen zu werden braucht. Zu diesen Vorbeugungsmitteln gehören überhaupt alle Massregeln, welche die Volkswirtschaft heben und speziell der unteren Klasse in der einen oder der anderen Weise wirtschaftlich nützen können. Es können hier naturgemäss nur die berücksichtigt werden, welche unmittelbar der Verarmung entgegenwirken. Dazu ge- hören das ganze bereits besprochene Arbeiterversicherungswesen, die Sparkassen, ferner öffentliche Leihhäuser, in welchen die Arbeiter- bevölkerung gegen Verpfändung einzelner Besitzstücke Darlehen‘ er- halten kann, ohne dass man dabei danach strebt, auf Kosten der Dar- leiher Gewinne zu erzielen. Die Einrichtung trägt viel dazu bei, zu