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        <title>Volkswirtschaftspolitik</title>
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lichkeitsrechnung fehlte, man gar nicht genauer beurteilen konnte, welche
Zahlungen beansprucht werden würden. Zweitens, dass es wünschenswert
 erschien, nicht von vorne herein die Industrie zu sehr zu überlasten,
 sondern sie sich allmählich erst in die neue Situation hineinleben
 zu lassen. Es war daher eine grosse Erleichterung, dass man
aur die Summen von ihr zahlen liess, welche durch die in dem
ersten, zweiten, dritten Jahre entstandenen Unglücksfälle erforderlich
wurden, nicht aber sofort den Durchschnitt, der sich nach Ablauf
von 20—30 Jahren herausstellen musste, wenn in jedem Jahre neue
Unfälle hinzutraten, während die aus früheren Jahren herübergekommenen
 Arbeitsunfähigen, Witwen, Waisen noch weiter zu unterstützen
 waren. So musste sich allerdings von Jahr zu Jahr .der
Betrag erhöhen, wie es noch gegenwärtig bei der deutschen Unfallversicherung
 zu beobachten ist; aber diese Summen werden auch jetzt
leichter getragen. Ausserdem haben die Kassen gesucht, durch Ansammlung
 grösserer Reserven eine gewisse Ausgleichung herbeizuführen.
Die deutsche Einrichtung hat sich deshalb durchaus bewährt.
Eine weitere Konsequenz aus der Heranziehung der Arbeiter zur Beschränkung
Zahlung war, dass man zunächst die Versicherung nur so weit aus- zunächst auf
dehnte, als man in der Lage war, die Beiträge der Arbeiter durch Ver- -Ohnarbeiter,
mittlung der Arbeitgeber zu erheben, denen man es überlassen konnte,
ihren Arbeitern‘ die Beträge von dem Lohne in Abzug zu bringen.
Bei der Erhebung der Klassensteuer in Preussen hatte man genugsam
die Schwierigkeiten kennen gelernt, bare‘ Summen von der Arbeiterbevölkerung
 regelmässig einzuziehen; teils wegen ihrer Unfähigkeit
die nötigen Summen im richtigen Momente zu beschaffen, teils aus
Nachlässigkeit sind erfahrungsgemäss von ihr solche Zahlungen nicht
regelmässig zu erlangen. Die Kosten und Umstände der Eintreibung
durch Mahnungen, Pfändungen ete., die Gehässigkeit des Verfahrens
und die Erbitterung, die dadurch in der unteren Bevölkerung hervorgerufen
 wird, stehen in gar keinem Verhältnis zu den Summen,
um die es sich dabei handelt. Die Versicherungsbeiträge von der
unteren Klasse direkt einzuziehen, wird sich deshalb nur durchführbar
erweisen, wo das Volk auf einer ausserordentlich hohen Kulturstufe
steht und ein aussergewöhnlicher Wohlstand vorhanden ist. Dort aber
werden wiederum solche staatlichen Einrichtungen überflüssig sein.
Nur in vereinzelten Kategorien wird sich eine Ausnahme auch für
unsere Verhältnisse rechtfertigen lassen, wie das in Deutschland bei
der allmählichen Erweiterung der Versicherung auch auf kleine selbstständige,
 Handwerker u. s w. versucht wird.
Will man eine allgemeine Hülfe für die Arbeiterbevölkerung
erzielen, so ist aus den schon angegebenen Gründen die Ausübung
eines Versicherungszwanges unvermeidlich, solange bei der Arbeiterbevölkerung
 ‘auf eine allgemeine freiwillige Beteiligung nicht zu rechnen
ist, wie das in Kulturstaaten des europäischen Kontinents, besonders
in Deutschland der Fall ist. Dabei darf aber nicht verkannt werden,
dass derselbe grosse Bedenken und Unzuträglichkeiten in sich schliesst.
Durch die Ausübung eines Zwanges nimmt man der Versicherung Nachteile des
den segensreichen pädagogischen Einfluss auf die Masse der Bevöl- Zwanges,
kerung, die daran gewöhnt werden soll, für die Zukunfi Sorge zu
tragen. Die erzwungenen Beiträge werden einfach als unliebsame
Canrad, Grundriss d. volit, Oekansmie, 11. Teil. 383. Aufl. A</div>
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