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        <title>Volkswirtschaftspolitik</title>
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            <surname>Hesse</surname>
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      <div>— 425 -

in Anspruch. Diese Zeitfristen bleiben sich gleich, ob die zu durchlaufende
 Entfernung gross oder klein ist. Merkwürdiger Weise sind
in Preussen diese Kxpeditionsgebühren nicht gleich, sondern wachsen
mit der Entfernung.
Auf den preussisch-hessischen Staatsbahnen ist mit dem Tarif
für Stückgüter vom 1. Oktober 1898 das Prinzip der Staffelung acceptiert.
 Bei unveränderten Abfertigungsgebühren werden pro Tonnenkilometer
 für die ersten 50 km 11 Pf, von 101—200 10 Pf, bei
jedem weiteren 100 km 1 Pf. pro Tonnenkilometer weniger; bis von
500 km ab nur 6. Pf. erhoben.
Der Frachttarif für Preussen ist folgender:

Stückgut

Frachtgut!

Eilgut

1, Streckensatz
 T.-km.
2. Expe- ‚bis 10 km
litionsgebühr| 10 Pf.
(100 kg) alle 10 km
mehr 1 Pf.
üb. 100km
1 929 Pf.

11 Pf. |

©
N
»
My

u
a
©
ke)

Klasse
Al
mindest.
3000 ke}

Klasse B
‘mindest.
10000 kg)

Spezialtarife bei 10000 kg
| Fabri-| Halb- | Roh-A
 2 | kate | fabr. | prod.
T IL IT.

6.7 P£

6 Pt 15 Pt. a5 ptla5 ptlo.6 Pf.

‚wie i—10 km'bis 10 | wie bei A 2
Stückgut 8 Pf., bis, km
20 km 918 Pf. |
‚Pf£., bis 3011-100
10 Pf, bis! km *
40 km 11' Pf,
‚Pf., darüb dar.
12 Pf. 192 Pf.

b) Personentarif. Der Personentarif steht darin anders da, als
der Gütertarif, da hier die Aufnahme und Entlassung weniger Umstände
 und Kosten verursacht, weil die Personen dieses in der Hauptsache
 selbst besorgen, während dagegen die Inanspruchnahme von Platz
and die verlangte Bequemlichkeit grössere Kosten verursachen, und bei
dem bedeutenden Gewichte der Personen der Transport kostspieliger
ist und daher die Entfernungen noch in höherem Masse ins Gewicht
fallen. Die Abstufung der Tarifsätze geschieht deshalb bekanntlich
nach der Entfernung, der Schnelligkeit und der Wagenklasse,
In Europa sind im allgemeinen drei Wagenklassen eingeführt, in
Preussen dagegen bestehen vier, auch in Oesterreich-Ungarn hat
man vorübergehend eine vierte Klasse eingerichtet gehabt. Die vierte
Klasse ist hauptsächlich für den Nah- und Marktverkehr bestimmt.
Sie war anfangs ohne Sitzplätze, während jetzt Bänke an den Wänden
allgemein angebracht sind, der Mittelraum aber bleibt für Körbe und
sonstiges grosses Gepäck frei. Diese Einrichtung wird von der Arbeiterklasse
 ausserordentlich benutzt, bei der Einfachheit der Einrichtung,
der Ausnutzung des Raumes ist es möglich, den Tarif ohne Schaden
sehr niedrig anzusetzen. Da sie nur in die langsameren Züge eingestellt
wird, ist die Benutzung hauptsächlich auf den Nahverkehr beschränkt.
Daher ist hier auch nicht eine solche Zunahme in der neueren Zeit
zu bemerken, als z. B. bei der dritten Klasse, ohne dass dieses gegen
die Einrichtung selbst spricht. Eine besondere Wirkung derselben ist,
dass sie die dritte Klasse entlastet und sie zur Benutzung auch den</div>
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