„LE Firipigande Einleitung. Ss 1. Begriff der Finanzwissenschaft. Die Finanzwissenschaft ist ein Teil der politischen Oekonomie. Alle drei Disziplinen derselben, die Nationalökonomie, die Volkswirtschaftspolitik und die Finanzwissenschaft beschäftigen sich mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Menschen; die beiden ersteren mit der ganzen Volkswirtschaft, die letztere mit der Wirtschaft des Staates im engeren Sinne, der Gemeinde und sonstigen öffentlichen Körperschaften ; also mit HEinzelwirtschaften, aber den größten und bedeutungsvollsten der Volkswirtschaft, . Die Staatsgewalt bedarf der Hilfe des Volkes zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach drei Richtungen, in Form von Diensten, Naturallieferungen und Geldabgaben. Wir haben es hier nur mit der letzteren Leistung zu tun. Wie die Aufgaben des Staates und der Gemeinden immer umfangreichere und tiefgreifendere werden, und in der neueren Entwicklung der Volkswirtschaft mit wenigen bestimmten Ausnahmen, z. B. der Ehrenämter, die Leistungen für den Staat immer seltener unentgeltlich gefordert werden, um so größer wird der Umsatz in der Verwaltung, um so bedeutendere Mittel muß der Staat zur Verfügung haben, wie ebenso die größeren Verwaltungsbezirke, die Provinz, der Kreis, die Gemeinde, Die Unterhaltung des Verwaltungsapparates, des Heeres, der Justizorganisation, der Schulen und Kirchen verlangt immer größere Ausgaben und infolgedessen wachsende Einnahmen, die beide, wie in einem jeden Haushalte, in angemessenem Verhältnis gehalten, die eingenommenen Gelder verwaltet werden müssen. Die Schwierigkeit, die nötigen Summen zusammenzubringen, ohne die Quelle, aus der geschöpft werden muß, die Volkswirtschaft, zu sehr zu schädigen, führte zu wissenschaftlichen Untersuchungen, die allmählich methodisch zusammengefaßt und zu einer besonderen Wissenschaft ausgebildet wurden; man nannte sie kurz die Lehre vom Staatshaushalt. Indessen ist diese Definition für die Gegenwart in einer Hinsicht zu enge, in anderer zu weit gefaßt, ersteres, weil die größeren Bezirke der Selbstverwaltung, Provinz, Kreis und vor allem die Gemeinde, dem Staate immer mehr Tätigkeiten abnehmen, ihre Aufgaben daher gewaltig gestiegen sind und deshalb in der gleichen Weise eine wissenschaftliche Untersuchung beanspruchen, zumal sich für sie andere Prinzipien als maßgebend erwiesen Sonrad, Grundriß der polit. Oekonomie. II. Teil. 4. Aufl.