neuerdings zuerst über die zu machenden Ausgaben beraten, und sind liese festgestellt, so wird dann als zweite ergänzende Aufgabe die Untersuchung in Angriff genommen, auf welche Weise die Deckung des Bedarfs bewirkt werden kann. 3. Die Privatwirtschaft erlangt Einnahmen auf Grund von Leistungen als Gegengabe. Der Staat ist in ‘der Lage, sich dieselben auf dem Wege des Zwanges ohne Gegenleistung nach Bedarf von den Privatwirtschaften zu verschaffen. . 4. Da der Staat, wie erwähnt, seine Einnahmen hauptsächlich auf den Ertrag der Privatwirtschaften stützt, der Selbsterwerb hierzu bei weitem nicht ausreicht, ist die, Wirkung jedes Anspruches an die Leistungen der Privatwirtschaften, also auf die ganze Volkswirtschaft fortdauernd zu beachten. Eben deshalb haben wir es mit einem Teile der politischen Oekonomie zu tun. 82. Geschichte und Literatur. Untersuchungen über Finanzfragen gehen in alter Zeit mit denen über die Volkswirtschaft Hand in Hand und haben ungefähr in gleicher Zeit wissenschaftlichen Charakter angenommen. Wir verweisen deshalb in dieser Hinsicht auf die Geschichte der Nationalökonomie in dem Grundriß I S, 294. Hier sind besonders zu nennen: Bodinus, de re publica; 1568, Veit Ludw. von Seckendorf, Teutscher Fürstenstaat. Frankfurt a. M. 1656. Gasser, Einleitung zu den ökonomischen, polit. und Kameralwissenschaften, Bd, I. Halle 1729. Montesquieu in seinem Esprit des lois, 1748, der besonders den Zusammenhang des Finanzwesens mit der Volkswirtschaft und Staatsverfassung erörtert. Der ältere Mirabeau in seiner Theorie de Vimpöt, 1761. Besonders Adam Smith in dem letzten Teile seiner Untersuchungen über die Ursachen des Volkswohlstandes, 1776, worin er 3ystematisch die Grundprinzipien für eine Steuerlehre aufstellt. In Deutschland sind von Jacob Soden, v. Malchus, besonders von J, G. Hoffmann, Die Lehre von den Steuern. Berlin 1840. J, H, G. v. Justi und v. Sonnenfels (Grundsätze der Polizei, Handlung und Finanz. Wien 1763), Rau (Grundsätze der Finanzwissenschaft. Heidelberg 1832 und 37) besondere Hand- und Lehrbücher über das Finanzwesen herausgegeben und damit der Versuch zemacht, eine selbständige Disziplin der Finanzwissenschaft zu schaffen. Wesentlich fortgebildet ist dieses von Lorenz v. Stein in seiner Finanzwissenschaft. Leipzig 1860 und 86. 5. Aufl. Es sind weiter zu nennen E. Pfeiffer, Die Staatseinnahmen, Geschichte, Kritik und Statistik ders, Stuttgart 1866. H üllmann, Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters. Berlin 1805. De Parieu, Trait6 des impöts. Paris 1847, Mamogeran, Histoire de Vimpöt en France. Paris 1867 and 76. Vorzüglich ist in neuerer Zeit die Wissenschaft gefördert von Adolf Wagner, Finanzwissenschaft. Leipzig (Winter, 1877. 3. Aufl. 1883 und Ergänzungen bis 1901, 4 Teile), welches die hervorragendste Leistung auf diesem Gebiete ist. Zu nennen sind noch Roscher, System der Finanzwissenschaft. 5. Aufl. Stuttgart 1901. Gustav Cohn, Finanzwissenschaft, Stuttgart 1889. Schäffle, Die Grundsätze der Steuerpolitik, "Tübingen 1880 und 1895. Dann Schönbergs Handbuch der politischen Oekonomie. III. Band. 4. Aufl.