4. Die parlamentarische Kontrolle ist bei dieser Art des Erwerbes mn besonderer Weise erschwert, was nur zum Teil durch die Presse zusgeglichen werden kann. . Je höher entwickelt die ganze Volkswirtschaft ist, und je kompli-‚ierter der betreffende Betrieb sich erweist, um so mehr treten die Nachteile in den Vordergrund. Sie müssen besonders bei der Neuanführung eines Monopols fühlbar sein, dagegen werden sie weniger ampfunden, wenn dasselbe schon längere Zeit bestanden hat, und die wirtschaftliche Tätigkeit und die Gewohnheiten der Bevölkerung sich lemselben angepaßt haben. Nach allem werden Finanzmonopole an und für sich als große Uebel anzusehen sein, zu denen man nur im Notfalle seine Zuflucht aehmen darf, wenn nur auf diese Weise die nötigen Summen zusammen zebracht werden können, und andere Wege noch größere Härten und Unzuträglichkeiten mit sich führen. Solche Verhältnisse treten allerlings in neuerer Zeit bei dem enormen Anwachsen der Ansprüche an lie Staatskasse hier und da ein, so daß die Wiedereinführung von Monopolen auch dort bereits angestrebt wird, wo sie bisher unbedingt ınd mit Recht verworfen wurden. . In Gemeinden sind Monopole aus Finanzrücksichten kaum anwendbar, gleichwohl liegen Beispiele aus früherer Zeit vor, indem ine Monopolisierung einzelnen Gemeinden durch die Staatsgewalt einzeräumt wurde, Auch in der neueren Zeit ist ein solches Beispiel in dem Gothenberger System zu erwähnen, wo der Gemeinde allein das Recht des Ausschankes alkoholischer Getränke vorbehalten ist. Die dafür konzessionierten Restaurateure dürfen keinen Profit nehmen; die nicht unbedeutende Preiserhöhung kommt der Gemeindekasse oder bestimmten Wohltätigkeitszwecken ausschließlich zugute. Hierbei überwiegt allerdings der polizeilich pädagogische Gesichtspunkt den finanziellen.