18 — Einkommen, daher nicht mit den Produktionskosten in Abrechnung zu bringen. Dies wird bei Erörterung der Einkommensteuer ausführlicher zu behandeln sein. Dasselbe £inkommen repräsentiert eine verschiedene Leistungsfähigkeit je nach dem Orte, wo dasselbe gebraucht wird, weil der Geldwert derselben Summe unter ungleichen Verhältnissen ein sehr verschiedener ist. In großen Städten mit hohen Mieten, großen Entfernungen etc. ist das Leben teurer als in kleinen; dieselbe Summe kann an dem einen Orte für den Lebensunterhalt sehr gut ausreichen und sich an einem anderen, auch für dieselbe Familie, als zu klein erweisen. Die Zahl der Familienglieder, die von demselben Einkommen zu unterhalten sind, fällt gleichfalls erheblich ins Gewicht. Sind altersschwache, kranke Mitglieder zu versorgen, so erwachsen daraus besondere Kosten, deren Berücksichtigung die Gerechtigkeit erfordert, wo 88 sich überhaupt nur um geringe Einnahmen handelt. Dies ist auch in der Praxis fast allgemein anerkannt. In Frankreich beschloß am 7. Oktober 1789 die Nationalversammlung: „Steuern sollen erhoben werden nach Maßgabe des Besitzstandes und der Leistungsfähigkeit.“ in England gestattete schon der erste Versuch mit einer Einkommensteuer Ende des vorigen Jahrhunderts die Berücksichtigung der Familienverhältnisse, ebenso in Preußen die alte Klassensteuer für die unterste Stufe; und das Prinzip ist gegenwärtig fast allgemein akceptiert. Helferich glaubte außerdem eine Unterscheidung machen zu dürfen, je nachdem die Steuererhebung für die Existenz des Staates notwendig sei oder nicht. Ebenso Neumann, ob es sich um Ausgaben handelt, die zu decken Pflicht ist, oder die nur Vorteil bringend 3ind. Nur in den letzteren Fällen wollen sie die Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse zulassen. Indessen dürfte diese Unterscheidung für die Praxis kaum eine Bedeutung haben und noch weniger durch-(ührbar sein. Die Voraussetzung jeder Steuererhebung ist eben, daß Jie Gelder für den Staat notwendig sind, Das reine Einkommen zerfällt, wenn es größer ist, nach den damit zu bestreitenden Ausgaben in drei Teile, welche bei der Besteuerung verschieden behandelt werden müssen. Der erste Teil dient zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfes, und es hat sich dafür der Ausdruck des „Existenzminimums“ gebildet. Der zweite Teil ist zur Deckung nützlicher aber entbehrlicher Kulturbedürfnisse zu verwenden. Der dritte Teil bleibt für indifferente und Luxusausgaben oder zur Kapitalisierung übrig. Offenbar schließt jeder dieser Teile eine andere Leistungsfähizkeit in sich. 8. Das Existenzminimum. Schmidt, Hermann, Die Steuerfreiheit des Existenzminimums. Leipzie 1877. Ein Einkommen, das nur zur notwendigsten Fristung des Lebens hinreicht, wird eine Leistungsfähigkeit offenbar nicht repräsentieren. Erst muß der Mensch den dürftigsten Lebensbedarf gedeckt haben, bevor er die Gaben der Kultur genießen kann, und der Staat hört auf, eine Wohltat zu sein, wenn er noch da Steuern erhebt, wo durch lie Abgabe der Mensch zum Hungern verurteilt wird. Dagegen ist der Einwand erhoben. daß durch die Freilassung