des Existenzminimums die Einnahmen des Staates zu sehr vermindert werden. Das würde aber nur der Fall sein, wenn man das Wort zu weit faßt, denn die große. Mehrzahl der unteren Klasse bezieht mehr als ‚ein Existenzminimum an Lohn. Der Kulturstaat ist nicht ein Staat von Bettlern. Ferner ist eingewendet, daß der Arbeiter mit so geringem Einkommen die Steuer doch nicht selbst tragen würde, sondern die Abwälzung auf den Arbeitgeber erfolgen müßte, die Härte daher in Wirklichkeit nicht so groß wäre. Eine Abwälzung wäre allerdings bei der Antastung des Existenzminimums unvermeidlich, aber um so mehr hat man sich dagegen auszusprechen, da die Abwälzung sich erfahrungsgemäß nur außerordentlich langsam, nach erheblichen Kämpfen und unter großen Härten und Ungerechtigkeiten vollzieht, und die Steuer dann eben einen andern trifft, als in Aussicht genommen war. Will man den Fabrikanten höher als bisher zu Leistungen heranziehen, so soll man es direkt, nicht aber auf Umwegen tun. Es ist deshalb das Einkommen erst nach Abzug des Existenzminimums als leistungsfähig anzuerkennen, und wo dasselbe darüber nicht hinausgeht, überhaupt steuerfrei zu lassen. Man hat diesen steuerpflichtigen Rest als das freie Einkommen bezeichnet. Ist nun aber dieses Existenzminimum allgemein in einem Lande als gleich anzusehen? Gewiß nicht. Schon nach dem Wohnort tritt, wie bereits oben ausgeführt, eine beachtenswerte Verschiedenheit hervor. In den größeren Städten ist die Miete um das Mehrfache teurer, als in den kleinen Städten und auf dem Lande, wo der Arbeiter mit dem halben Lohn sehr gut leben kann, der in der Stadt kaum zur Existenz hinreicht. Ein einzelnes Ehepaar kann mit einer weit kleineren Summe auskommen, wie eine kinderreiche Familie. Aber auch die gesellschaftliche und die Berufsstellung macht einen erheblichen Unterschied, der nicht ignoriert werden kann. Ein Gymmnasiallehrer muß aus Rücksicht für seine Stellung besser gekleidet gehen, besser wohnen als ein Handwerker, er kann bei geistiger Arbeit und sitzender Lebensweise sich nicht bei Kartoffelnahrung gesund erhalten, wie ein Landarbeiter. Nach allem ergibt sich, daß das Existenzminimum sich tatsächlich sehr verschieden gestaltet, und daß diese Verschiedenheit bei der Steuerauflegung berücksichtigt werden muß, und zwar bei allen den Einkommen, bei welchen es noch einen erheblicheren Prozentsatz ausmacht. 8 9. Die progressire Besteuerung. Lehr, Kritische Bemerkungen zu den Gründen für und wider den progressiven Steuerfuß. Jahrbücher für Nationalökonomie 1877. Neumann, Progressive Einkommensteuer, Leipzig 1874. M. Grabein, Beitr. z, Gesch, d. Lehre v. d. Steuerprogress. Fin.-Arch, 1895. Ba. 1. Das freie Einkommen hat eine um so größere Leistungsrähigkeit, je größer dasselbe ist, schon weil in diesem die beiden erwähnten Teile zu scheiden sind, welche für nützliche und für indifferente Ausgaben verwendet werden können. Läßt man hier auch einen erheblichen Spielraum, so wird immerhin die Ausgabe für nützliche Verwendungen beschränkt sein, und ein immer größerer Teil des Einkommens für die dritte Kategorie übrig bleiben, je größer die Einkommenbeträge sind, die in Betracht kommen. Es dürfte ferner einleuchten, daß es für 1000 Arbeiter, von denen Jeder 800 Mk. Ein-