15 kommen bezieht, schwerer werden muß, 5 %, also 40 Mk. als Einkommensteuer, oder für 200 Beamte mit je 4000 Mk. Gehalt, von denen jeder 200 Mk. zahlt, aufzubringen, als einem einzigen Manne, der 800000 Mk. Einkommen hat, 40000 Mk. zu entrichten, da ihm noch 760000 Mk. verbleiben, die ihm die ausgedehntesten Luxusausgaben gestatten. In der Praxis findet man daher auch schon früh Beispiele der Anerkennung des Prinzips einer progressiven Besteuerung. Friedrich August von Sachsen führte eine solche ein, die von 1—8 0 stieg. Bei der preußischen Klassensteuer begann die Heranziehung tatsächlich mit 0,7% und erhob sich bis 3%, wenn dann auch eine weitere Progression unterlassen wurde. In Bremen war der Steuersatz in den fünfziger Jahren von 2°% pro Mille bis auf 4%, gesteigert. Aehnıiche Beispiele liegen gerade für mehrere größere Städte vor. Doch aat man sich |bis in die neueste Zeit im großen ganzen prinzipiell ablehnend gegen diese Auffassung verhalten. Als entschiedener Gegner ist bis zum heutigen Tage Leroy-Beaulieu zu nennen. Gneist sprach sich in seinen älteren Schriften dahin aus, daß eine progressive Einkommensteuer die Demoralisation des ganzen Steuersystems herbeiführe, dem sie den Grundsatz der Gerechtigkeit unter den Füßen fortziehe. Von Staatsmännern sind besonders Thiers und (wenigstens ‚ange Zeit) Bismarck als Gegner der Progression bekannt. Bei der Einführung der Einkommensteuer in Sachsen entschloß man sich, eine Regression zu akzeptieren, um einer Progression zu entgehen, indem man von 5000 Taler Einkommen an herabgehend eine Erniedrigung des Steuerfußes eintreten ließ. Auf dasselbe kommt die zugestandene Progression der jetzigen preußischen Einkommensteuer Maus, Die Einwände gegen die Progression sind nun die folgenden: 1. Es sei kein Grund, den Reichen schärfer zu besteuern, vornanden, da er nicht progressiv, sondern nur proportional mehr genieße als der Aermere. Es sei für ihn eine ebenso große Entbehrung, Luxusbedürfnissen, an die er gewöhnt, zu entsagen, wie für den Unvemittelteren, sich Einschränkungen aufzuerlegen. Der Einwand kann aur als frivol bezeichnet werden und bedarf keiner besonderen Wider-‚egung. 2. Sehr allgemein tritt die Furcht vor einer kommunistischen Tendenz hervor, indem die Progression als ein Mittel zur Nivellierung der Einkommen angesehen wird. Doch spricht dieses nur gegen eine Uebertreibung der Progression, nicht gegen eine solche, welche die Last nur gleichmäßig zu verteilen bestimmt ist. 3. Sie ist als Strafe auf Fleiß und Tüchtigkeit bezeichnet, weil derjenige stärker belastet werden solle, der durch seine Tätigkeit 3ich höhere Einnahmen verschafft hat. Doch handelt es sich hier keineswegs nur oder hauptsächlich um das Ergebnis des Fleißes, sondern auch um den Genuß des Ererbten, und außerdem kann von einer Wirkung als Strafe nicht die Rede sein, solange sich die Progression in mäßigen Grenzen bewegt, und der größte Teil des Einkommens dem Inhaber verbleibt. 4. Bei der Progression sei keine Grenze zu finden; bei einer mathematisch konsequenten Durchführung käme man schließlich zur Einziehung des: ganzen Einkommens, andernfalls sei die Normierung der reinen Willkür verfallen. Mit Recht führt aber Neumann an, Jaß bei allen dergleichen Bestimmungen Willkür unvermeidlich sei.