FERNEN AT ‚992 wie bei der Grundsteuer an den Grund und Boden. Im letzteren Falle ist der Ertrag maßgebend, im ersteren Falle das Einkommen und der Besitz. $ 14. Die Personalsteuern. Dieselben zerfallen in die Einkommen- und die Vermögen-3teuer. Sie zeigen die folgenden Vorzüge: }. Es liegt bei ihnen allein die Möglichkeit vor, dem aufgestellten Ziele, Jeden nach seiner Leistungsfähigkeit zu treffen, näher zu kommen, indem man hierbei die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt und eine progressive Besteuerung, den Verhältnissen entsprechend, durchführen kann. Dazu ist es nötig, die zahlende Persönlichkeit mit allen ihren Verhältnissen selbst in das Auge zu fassen und ihnen die Abgabe anzupassen. 2, Sie eignen sich vorzüglich zur Ergänzung der übrigen Steuern, welche sich teils als schwer beweglich, teils als schwankend in ihren Erträgen herausstellen und sich deshalb den Bedarfsverhältnissen nicht genügend anpassen lassen. Es ist deshalb für die Regierung von der höchsten Bedeutung, Steuern in der Hand zu haben, welche man von einem Jahr zum andern in ihren Sätzen ohne Schwierigkeit erhöhen oder vermindern kann, wie es die Bilanz des Budgets verlangt, ohne darum Störungen in dem volkswirtschaftlichen Betriebe hervorzubringen und befürchten zu müssen, damit besondere Ungerechtigkeiten zu begehen, 3. Die Staatsgewalt ist durch sie in den Stand gesetzt, in außergewöhnlichen Fällen aus den eben erwähnten Gründen bedeutendere Summen auf dem Steuerwege aufzubringen, (England während des Krimkrieges durch die Einkommensteuer.) 4. Ihre Ergebnisse schwanken zwar etwas nach den Konjunkturen, zeigen aber doch im ganzen eine große Gleichmäßigkeit und Sicherheit der Einnahmen für den Staat. Gegen diese Steuern sind folgende Bedenken erhoben: I. Weil sie eine außerordentliche Dehnbarkeit besitzen, sind sie als eine Schraube ohne Ende bezeichnet, welche leicht gemißbraucht werden kann. In konstitutionellen Staaten wird, wenn erst die notwendigen Ausgaben festgestellt werden, bevor man zur Beratung der aufzulegenden Steuern geht, diese Furcht gegenstandslos sein. 2. Wichtiger ist der Einwand gegen die Unvollkommenheit der praktischen Durchführung, welche eine genaue Feststellung der Leistungsfähigkeit nicht gestattet, weshalb die Gefahr vorliegt, daß diejenigen Klassen überbürdet werden, deren pekuniäre Verhältnisse nicht zu verheimlichen sind, wie der Beamtenstand, die Hypothekengläubiger ete., und daß bei den übrigen die Gefahr vorliegt, den Ehrlichen zugunsten des Unehrlichen zu überlasten, daß also durch Defraudation Ungerechtigkeiten herbeigeführt werden, die bei zu scharfer Durchführung der Besteuerung eine allgemeine Demoralisation veranlassen können, 3. Die Art der Feststellung der Leistungsfähigkeit schließt ein Eindringen in die persönlichen Verhältnisse in sich, welches einen gehässigen Charakter an sich trägt, und das sich die Bevölkerung