„93 — nur mit Widerwillen gefallen läßt. Doch zeigt die Erfahrung, daß die Bevölkerung sich schnell daran gewöhnt, wenn die Belastung keine zu große ist. 4. Die Umstände der Einziehung verursachen Kosten und sind erfahrungsgemäß für das Publikum, namentlich der un- oder halbgevildeten, unbemittelten Klassen störend, die sich nicht immer rechtzeitig auf die bare Zahlung des Betrages einrichten. Aus dem Gesagten geht hervor, daß die Vorteile schärfer hervortreten, die Nachteile sich vermindern: 1, auf höherer Kulturstufe and bei höherer sittlicher Reife der Bevölkerung, wo die Steuerzahler selbst die Ermittelung ihrer Verhältnisse in richtiger Erkenntnis ihrer Pflichten gegen den Staat erleichtern und daher Förderung der Defraudation nicht zu befürchten ist. Sie werden sich daher 2, nur zur Besteuerung der besser situierten und daher gebildeteren Klasse eignen. Einmal aus dem eben angegebenen Grunde, dann, weil nur bei höheren Zahlungen der Beteiligten die Umstände und Kosten detaillierter Untersuchungen, die alljährlich zu wiederholen sind, überwunden werden können; und schließlich tritt hinzu, daß sich die Eintreibung der Personalsteuern bei den unteren Klassen als so außerordentlich schwierig herausgestellt hat, daß man schon aus diesem Grunde allein die Ausdehnung auf die ganze Bevölkerung unterlassen muß. 3. Die Personalsteuern werden zu einer Notwendigkeit, wenn die finanziellen Ansprüche des Staates in bedeutendem Maße steigen, und die Last infolgedessen nur durch eine genaue Anpassung an die Leistungsfähigkeit getragen werden kann. 4. Die Nachteile treten in den Hintergrund, wenn sie aur als Ergänzung zu den anderen Steuern benutzt werden, bei ihnen daher kein zu hoher Prozentsatz vom Einkommen, resp. Besitz gefordert wird, Da sich in der neueren Zeit in allen Kulturstaaten die Entwicklung in der letzterwähnten Richtung vollzogen hat, indem die finanziellen Bedürfnisse bedeutend gestiegen sind, die besser situierte Klasse an Umfang gewonnen hat, die Ehrlichkeit und das Ehrgefühl sich gehoben haben, erscheint die Ausbildung der Personalsteuern jetzt durchaus gerechtfertigt und in den meisten Staaten unvermeidlich. Die Ertragssteuern. Bei denselben abstrahiert man völlig von der zahlenden Persönlichkeit und hält sich allein an die Wirtschaft oder das bewirtschaftete Objekt. So nimmt man bei der Grundsteuer keine Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Grundbesitzers, z. B. ob er verschuldet ist oder nicht, sondern ermittelt allein die Ertragsverhältnisse des betreffenden Grundstücks. In der Gewerbesteuer stellt man nach äußeren Anhalten die ungefähre Ertragsfähigkeit des Gewerbes fest, gleichviel ob der momentane Inhaber auch mit einem Defizit abschließt: er hat. die dem Durchschnitte entsprechende Steuer zu entrichten. Als Vorteile ergeben sich hieraus: i, Die Schätzung ist eine verhältnismäßig leichtere, als wenn man von der Person ausgeht. Jeder Fachmann hat ein Urteil darüber, wieviel aus einem Gute gemeingewöhnlich herausgewirtschaftet werden kann, was eine Fabrik zu leisten vermag usw.. während es unmöglich