AN RUE 25 oder den Kreis, als für den Staat eignen. Man ist sogar so weit gegangen, in Deutschland den Bundesstaaten ausschließlich die Personalsteuern, dem Reiche die indirekten Steuern, den Kreisen und Gemeinden aber allein die Ertragssteuern zuweisen zu wollen; doch ist das eine Schablonenhafte Uebertreibung, welche sich in der Praxis nicht aufrecht erhalten läßt. 8 16. Die indirekten Steuern. Die Eigentümlichkeiten derselben sind, um das Ergebnis der früheren Untersuchung zusammenzufassen, die folgenden: 1. Man schließt aus den Ausgaben auf die Einnahmen der Steuerpflichtigen. 2, Man abstrahiert sowohl von dem Steuerzahler wie von der die Steuer tatsächlich tragenden Persönlichkeit. 3. Die Steuerüberwälzung spielt hier eine überwiegende Rolle. Ihre volkswirtschaftliche Wirkung ist deshalb fortdauernd im Auge zu behalten. 4. Je nach dem durch sie getroffenen Objekte sind sie in drei Kategorien zu unterscheiden, welche eine ganz verschiedene volkswirtschaftliche Wirkung ausüben; je nachdem sie a)notwendige, b)nützliche, c) Luxusobjekte betreffen. Steuern der ersteren Art wird man vom finanziellen Standpunkte aus prinzipiell als schädlich zu bezeichnen haben, da sie das Existenzminimum antasten, wohin z. B. die Salzsteuer und Mahlsteuer gehörten. Die letzteren dagegen werden sich aus wirtschaftlichen, sowie aus Gerechtigkeitsrücksichten rechtfertigen lassen, während sie finanziell nur geringe Ergebnisse zu liefern pflegen. Tatsächlich ruht daher dieses System auf der zweiten Kategorie, und diese haben wir in dem folgenden daher auch hauptsächlich im Auge. 5. Die Erhebung kann eine direkte sein, wie bei der Miet-, der Hunde-, Dienstbotensteuer u. a. oder eine indirekte. wie bei der Fabrikationssteuer, den Zöllen usw. Unzweifelhafte Vorzüge dieses Steuersystems liegen 1. darin, daß die großes Menge der die Steuer Tragenden gar nicht mit den Steuerbehörden in Berührung kommt, diese vielmehr die Erhebung bei den Personen ausführen, welche als Industrielle, Kaufleute ete. die Auszahlung der Steuer, wie die Umstände der Kontrolle als zu ihrem Geschäfte gehörig auf sich nehmen und, als mit den Verhältnissen Vertraute, ihre Geschäftsführung danach einrichten und den Behörden die Tätigkeit erleichtern, Hierdurch wird für die Regierung die Erhebung wesentlich erleichtert. 2. Steuerrückstände gehören daher zu den Seltenheiten, weil die Erhebungen bei dem leistungsfähigen Teile der Bevölkerung stattfinden. 3. Da die Entrichtung von den Konsumenten nur entsprechend der Höhe ihrer Einkäufe und bei Gelegenheit derselben verlangt wird, so ist sie im höchsten Maße erleichtert und kann in kleinsten Raten und in den Momenten geschehen, wo sie den Pflichtigen am. leichtesten wird. Infolgedessen werden auch hohe Zahlungen willig geleistet. 4. Durch angemessene Auswahl der zu besteuernden Gegenstände kann das Existenzminimum freigelassen und eine Abstufung der Zah-