EDDIE Sohn EEE sin Nachlaß gewährt, so daß die Steigerung von 5% bis 5%, vorlag; außerdem konnten bei diesem geringen Einkommen die Stärke der Familie und sonstige die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Momente berücksichtigt werden. Der Ertrag war sofort 5 Mill. Pf. St. Im J ahre 1815 wurde die Steuer auf die ursprüngliche Höhe, auf 10%, des Einkommens verdoppelt, um einen Teil der Kriegskosten damit zu decken. Aber gerade diese Ueberspannung war es, welche die Steuer zu Fall brachte. Nach Beendigung des Krieges nahm die Opposition solche Dimensionen an, daß man sich genötigt sah, schon im Jahre 1816 die Steuer aufzugeben; jedoch wurde sie bald wieder hervorgeholt. Anfang der vierziger Jahre waren die Ausgaben Englands durch Kriege mit China und in Indien gewaltig gesteigert, während die industrielle Krisis die Einnahmen aus indirekten Steuern sehr vermindert hatte, so daß man sich mehrere Jahre hindurch außer Stande sah, die Bilanz zu wahren, und das Defizit sich fortdauernd steigerte. Da zu gleicher Zeit die Freihandelsliga mit wachsendem Erfolge gegen das strenge Schutzzollsystem arbeitete und die bisherigen hohen Zolleinnahmen zum Teil nicht mehr aufrecht erhalten werden konnten, sah man sich genötigt, zu den direkten Steuern die Zuflucht zu nehmen, wodurch man die Unterstützung jener Liga gewann. Ganz plötzlich brachte Robert Peel die bisher sorgfältig geheimgehaltene Vorlage einer Einkommensteuer im Jahre 1842 vor das Unterhaus und setzte nach kurzer Zeit unter dem Druck der Verhältnisse die Annahme durch. Die Königin erklärte, sich selbst der Einkommensteuer unterwerfen zu wollen, und bewog dadurch auch das Oberhaus zur Zustimmung, zumal die Steuer als eine ganz vorübergehende Maßregel hingestellt wurde. Das Einkommen sollte erst von 150 Pf. St. an zur Steuer herangezogen werden, und diese 7 d. pro Pfd. St, betragen. 1872 kam die Bestimmung hinzu, daß bis 300 Pf. St. je 80 Pf. St. steuerfrei bleiben sollten; 1874, daß 160 Pf. St. die untere Grenze zu bilden hätten, welche bis zu 400 Pf. St. in Abzug gebracht werden sollten. Von 4 bis 500 Pf. St. blieben 100 Pf, St. steuerfrei, seit 1899 dagegen 150; von 5—600 Pf. St. 120; von 6—700 Pf. St. noch 70 Pf. St. ete. Die Höhe der Steuer wird für jedes Budget besonders bestimmt, da die Einkommensteuer als Ergänzung zu den übrigen Steuern benutzt werden soll. 1872—73 wurden 4 und 3 d., 1874 und 75 2 d. pro Pf. St. erhoben, 1855—57 (infolge des Krimkrieges) 14 und 16 d., 1895—1900 8 d., 1901 aber 12 d. oder 1 Sh. 1902 14 qd. 1903 15 d. 1904 11, 1905 12 d. Die Steuer ist in 5 Abteilungen zerlegt (Schedules). a) betrifft das Einkommen aus Grund und Boden, Bergwerken, Eisenbahnen; b) das aus Pachtungen, wo ursprünglich in England %, der Pacht als Gewinn des Pächters angenommen wurde, seit 1894 !/.. In Schottland anfangs !/„, ebenso seit 1852 in Irland, seit 1894 2%; c) betrifft das Einkommen an Kapitalzinsen, Dividenden und aus öffentlichen Kassen; d) das Einkommen aus Gewerbebetrieb; e) aus Besoldungen. Bei den ersten beiden Abteilungen hält man sich an die Ertragsquelle und schätzt den Reinertrag ein. Bei der allgemeinen Verbreitung der Pacht gibt diese selbst den ausreichenden Mußstab, und So wurde sie sehon vorher behufs Auflegzung der Armentaxe verwertet.