39 Wo dieser Anhalt fehlt, tritt die Schätzung durch Gemeindebeamte ein. Die Ueberleitung zur Einkommensteuer wird dadurch bewirkt, daß die Erhebung zwar bei dem Inhaber des Grundstücks stattfindet, der Pächter aber gesetzlich befugt ist, die Steuer, welche eigentlich der Grundbesitzer zu zahlen hat, demselben bei der Pachtzahlung in Abzug zu bringen, und dieser das gleiche Verfahren seinen Hypothekengläubigern gegenüber einschlagen darf, durch Abzug des Teiles der Steuer von den Zinsen, welcher dem Anteil der Zinsen an dem Gutsertrag entspricht. Ebenso hält man sich auch bei den anderen Kategorien an die Quelle, wodurch die Erhebung erleichtert wird. Bei den Staatsbeamten wird der Steuerbetrag bei Auszahlung der Besoldung zurückbehalten, ebenso von den Staatspapieren bei der Auszahlung der Zinsen. Man erhebt den Anteil der Staatskasse an der Dividende der Aktiengesellschaften bei diesen und überläßt es der Gesellschaft, die Aktionäre um diesen Betrag zu kürzen. Auf diese Weise sichert sich die Staatskasse ihren Anteil überall, wo das Einkommen bei der Quelle zu erfassen ist. Von einem jeden Steuerpflichtigen wird Selbstdeklaration verlangt, gleichviel, ob das Einkommen bereits von der Quelle erhoben war oder nicht, und diese bleibt maßgebend, ganz besonders bei dem Gewerbebetrieb und dem Einkommen aus dem im Auslande oder in den Kolonien angelegten Kapitalien. Bemerkenswert ist, daß die Deklaration unter Umgehung der Bezirksbehörde direkt bei einer dazu in London besonders eingesetzten Behörde gemacht werden kann, wenn die Geheimhaltung der Verhältnisse aus besonderen Gründen erwünscht erscheint; ein Verfahren, das entschieden Beachtung verdient. Um die einzelnen Erhebungen, der Einkommensteuer entsprechend, zur Person des Steurzahlers in Beziehung zu setzen, kann die Rückzahlung verlangt werden, wenn eine Steuer bei der Quelle erhoben ist und nachgewiesen wird, daß das Gesamteinkommen das erwähnte Minimum nicht überschreitet, oder sonst im ganzen zu viel von der Person erhoben ist. Solche Rückzahlungen werden dann bei der Quelle: der Staatskasse, den Aktiengesellschaften u. s. w. vermerkt; und steht der betreffende Steuerzahler auf der Liste, so wird dann in den folgenden Jahren ohne weiteres die Erhebung unterlassen. Natürlich kommen dadurch mancherlei Mißgriffe vor. Auch ermöglicht jene Minimumbestimmung manche Umgehung, indem z. B. das Vermögen noch bei Lebzeiten der Eltern scheinbar unter die Kinder verteilt wird, wodurch jedes event, steuerfrei bleibt, während die Gesamtsumme des Einkommens der Familie eine nicht unbedeutende Besteuerung recht. fertigen würde, Bedeutsam ist die Organisation der betreffenden Behörden. An der Spitze steht das Zentralsteueramt in London, welches Inspektoren und Aufseher zu ernennen hat, welche die Durchführung der ganzen Steuer überwachen, Daneben hat eine Spezialkommission die Rückerstattung der Steuern und die Entgegennahme der direkten Einreichung der Deklaration von Gewerbetreibenden zu be: wirken. Völlig unabhängig von diesen besteht dann in jedem Distrikt von 8—10 Kirchspielen die Kommission der Generalkommissäre, welche ursprünglich von der Kommission der Landtage gewählt wurde, seitdem sich durch Kooptation ergänzt; sie besteht aus 3—7 Personen. Wählbar ist nur, wer ein Einkommen von über 200 Pf. St. aus Grundbesitz bezieht oder 5000 Pf. St. bares Vermögen versteuert.