Bedeutsam ist ferner, daß jedes Feldstück isoliert geschätzt wurde; damit ist also seine Bedeutung in der ganzen Wirtschaft nicht zur Würdigung gelangt. Es ist klar, daß 20 ha Wiesen für das Gut einen ganz anderen Wert haben, wenn weitere Wiesen nicht mehr vorhanden sind, als wenn sie nur einen Teil eines größeren Komplexes bilden. Für jeden Kreis waren besondere Schätzungskommissionen gebildet, die unabhängig von den anderen innerhalb des Kreises die Taxation selbständig ausführten. Dies geschah in der Weise, daß für jeden Kreis Musterstücke ausgewählt wurden, indem zuerst solche des besten und des schlechtesten Landes bestimmt und dazwischen die anderen nach 6 Klassen abgestuft wurden. Für diese Musterstücke stellte man den Reinertrag fest, verglich das übrige Land nur mit den Mustern und reihte es dann in die betreffenden Klassen ein. Auf diese Weise war die erste Klasse in verschiedenen Kreisen mit einem sehr verschiedenen Reinertrage festgesetzt; in Westpreußen mitunter 36 Sgr., am Rhein dagegen mit 420 Sgr.; die 8. Klasse dort mit 3, hier mit 20 Sgr. Die Gleichheit konnte damit wohl innerhalb der einzelnen Kreise leidlich erzielt werden, aber nicht für das ganze Land. Dieses suchte man durch besondere Kommissionen für die größeren Distrikte zu erreichen. Die Kreiskommissionen wurden zur Hälfte von der Regierung, zur Hälfte von den Kreisständen aus den Sachverständigen der Gegend gewählt. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz eines Regierungskommissars. 783%, von den 2700 Taxatoren waren angesehene Gutsbesitzer, und somit die denkbar geeignetsten Personen herangezogen. Zur Ausgleichung zwischen den Kreisen wurden ähnlich zusammengesetzte Bezirkskommissionen bestimmt, und für das ganze Land hatte eine Zentralkommission, die zur Hälfte von dem Abgeordnetenhause, zur Hälfte vom Finanzminister gewählt wurde, das Werk zu beanufsichtigen. Die Revisoren nahmen für gegen drei Mill. Tlir. Erhöhungen und für ca. eine Mill. Ermäßigungen vor. Die Gesamterhöhung betrug 26,3 %, nach Abzug der Entschädigungen 15,7 %. Es wurde nämlich denjenigen, welchen durch Verträge bestimmte Privilegien der Steuerfreiheit zugesichert waren, das 20fache der Steuer, den nur tatsächlich befreit gewesenen das 13%, fache der Steuer als Kapitalabfindung gewährt. Um das Werk dauernd richtig zu erhalten, wurde es in Flurbüchern niedergelegt und durch besonders dazu angestellte Fortschreibungsbeamte, welche alle Veränderungen in der Bodenbenutzung sowie in der Besitzverteilung zu notieren hatten, mit den tatsächlichen Verhältnissen in Einklang erhalten, Die Steuerveranlagung sollte alle 19 Jahre einer Revision untersogen werden, doch ist es nie dazu gekommen, da man genötigt gewesen wäre, das ganze Katasterwerk zu erneuern. Unzweifelhaft war in kurzer Zeit Außerordentliches geleistet, und es ist kaum zu erwarten, daß überhaupt ein günstigeres Krgebnis durch solche Steuerveranlagung zu erlangen ist. Gleichwohl befriedigte das Resultat schon unmittelbar nach der Vollendung nicht, und noch viel weniger in der späteren Zeit. Zwischen den verschiedenen Kreisen bestanden wesentliche Verschiedenheiten. Es ließ sich nachweisen, daß schon damals z. B. in dem Regierungsbezirke Marienwerder die durch die Pfandbriefinstitute aufgenommenen Taxen größerer Güter in dem einen Kreise nur das 250fache der Grundsteuer ergaben, dagegen in einem anderen benachbarten Kreise das 1200fache, obgleich die Landschaften. welche unkündbare Darlehen gewähren, auch den Durch-