rer rt Mate are gear Een wit gi 62 2— also unter Berücksichtigung der Schulden, erheblich vorzuziehen sein. In dem ersteren Falle wird die Veranlagung nur in größeren Perioden, etwa alle 15 Jahre, beansprucht zu werden brauchen, in dem letzteren dürfte eine Jährliche Revision nicht zu vermeiden sein. Die Einschätzung kann auch hier auf Grund von Selbstdeklaration oder allein auf Grund von Einschätzung durch eine Kommission von Orts- und Sachverständigen oder durch die Verbindung beider vorgenommen werden. ; Unzweifelhaft eignet sich die Gebäudesteuer in ganz besonderem Maße zur Gemeindesteuer. Jedoch ist eine Ueberspannung derselben zu vermeiden, da eine hohe Steuer im Laufe der Zeit doch auf die Miete abgewälzt wird und die Erhöhung der Miete zur Beschränkung der Wohnung führen muß. Besonders wichtig wird es daher sein, die kleineren Wohnungen und Häuser mit einer größeren Nachsicht zu behandeln und ebenso Häuser, die zugleich gewerblichen Zwecken dienen, geringer zu belasten, als reine Wohngebäude. Es ist bekannt, daß die kleinen, einfachen Wohnungen im Verhältnis weit teurer sind als die größeren, gut ausgestatteten, und daß die Arbeiterbevölkerung verhältnismäßig weit mehr an Miete zahlt als der wohlhabende Mann. Das ist dadurch herbeigeführt, daß die untere Bevölkerung in bezug auf Reinlichkeit, Ordnung, Vorsicht in der Behand-\ung der ihr anvertrauten Objekte, ein anständiges und rücksichtsvolles Auftreten, dann auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Zahlungen naturgemäß der gebildeten und wohlhabenden Klasse nachsteht, weshalb im allgemeinen nur diejenigen für sie bauen und ihre Wohnungen vermieten, die ein Geschäft daraus machen, andere dagegen es vermeiden, mit ihr in Beziehung zu treten. Eine Steuer, welche die Arbeiterhäuser trifft, wird dies Verhältnis noch verschlimmern, eine nachsichtigere Belastung dagegen ausgleichend wirken. Aus diesem Grunde wird eine progressive Besteuerung und Freilassung unverkennbarer Arbeiterhäuser angezeigt sein. Äber es ist wünschenswert, daß kleine Leute auch in guten Häusern Aufnahme finden, damit sie nicht alle in besonderen‘ Armen- und Arbeitervierteln isoliert und zusammengedrängt, vielmehr möglichst verteilt werden. Daher ist hierauf bei der Besteuerung Rücksicht zu nehmen, das Vorhandensein solcher Wohnungen müßte einen Nachlaß in sich schließen. Der Schwerpunkt der Steuer ist dahin zu legen, den Konjunkturengewinn vollständiger zu treffen, als es bei der gewöhnlichen Gebäudesteuer geschieht. Deshalb muß die Feststellung des Steuerobjektes öfter geschehen, etwa alle 3—5 Jahre. Als solches ist nicht der Ertrag, sondern der gemeine Wert anzunehmen, weil der letztere dem ersteren oft vorauseilt und den Konjunkturengewinn klarer zur Eracheinung bringt. Mit Recht ist in der neueren Zeit von Adickes, Eberstadt, Pabst u. A. hervorgehoben, daß der Konjunkturengewinn aber noch besonders getroffen werden müsse, und deshalb hat man eine Zauschlagsteuer vorgeschlagen, die allein den Wertzuwachs von einer zur anderen Schätzung nach einem hohen Prozentsatz, bei Bauplätzen 10%, Wohngebäuden 6%, heranzieht. Außerdem ist eine Umsatzsteuer empfohlen, von Adickes mit !/, %. Eine Abstufung, je nachdem es sich um einen Spekulationsverkauf handelt oder nicht, etwa nach der Besitzdauer, dem Berufe des Eigentümers usw. dürfte ebenso zu weit gehen wie eine progressive Besteuerung, da der Gewinn nicht im Verhältnis zur Höhe des Wertes steht. Da die bisherigen Versuche einer solchen