GEM AETT ERTES EEE Bag EE EEE RUN EEE EEE age Steuer von einzelnen Gemeinden ausgegangen sind, kommen wir später noch darauf zurück, Zur Erleichterung des Neubaues wird es gerechtfertigt sein, in den ersten Jahren Steuerfreiheit zu gewähren, doch muß auch dieses mit Maß geschehen, weil sonst auf Kosten der alten Häuser der Neubau forciert wird, was zur Vergeudung des Nationalkapitales Veranlassung gibt. Das Ergebnis war: in Preußen 1893 : .. in den Städten 1894 » » 1904 auf dem Lande 1894 ” ” ” 1904 Bayern 19045 . . Württemberg . ac #4 x auszinssteuer . Oesterreich 1902 X Hausklassenst. . Frankreich (Tür- u. Fensterst.) 1904 Großbritannien 1904. . » LM 27 » 8 29. Kapitalrentensteuer. Der Begriff‘ des Kapitals wird hier mit dem des Leihkapitals ‚dentifiziert, im Gegensatz zu demjenigen, welches im eigenen Wirtschaftsbetriebe tätig ist und in der Gewerbesteuer bereits Berücksichtigung findet. Die Kapitalrentensteuer bildet deshalb die notwendige Ergänzung zur Grund- und Gebäudesteuer, wo, wie wir sahen, die Hypothekenschulden gewöhnlich nicht berücksichtigt werden, und auch sine Ergänzung zur Gewerbesteuer. Sie ist zur Vervollständigung des Ertragssteuersystems erforderlich. Es kommen hierbei vor allem in Betracht die in zinstragenden Papieren der Staaten und Kommunen und in sonstigen Obligationen angelegten Summen, welche nach der preußischen Vermögenssteuer auf 21,7 Milliarden Mk. allein in diesem Lande festgestellt sind, während die ganze Anlage in Grundbesitz mit 22,5 Milliarden zur Besteuerung gelangt, und 8,6 Milliarden, in Handel und Gewerbe tätig sind. Es gehören außerdem dazu die Hypotheken. Ob auch die in Aktien angelegten Kapitalien hier heranzuziehen sind, hängt davon ab, ob sie in der Gewerbesteuer schon genügend getroffen erscheinen. Der Gegensatz zur Vermögenssteuer tritt einmal in dieser Beschränkung auf die Leihkapitalien zutage, außerdem dadurch, daß hier die Rente in Betracht kommt, nicht der Kapitalsbetrag, Da es sich um eine Ertragssteuer handelt, sind hier Schulden und atwaige, mit der Anlage verbundene Kosten nicht in Abzug zu bringen. Aber auch in dieser Form könnte auf die persönlichen Verhältnisse Rücksicht genommen werden, indem kleine Beträge frei gelassen werden, wie ebenso Sparkasseneinlagen, was auch in den meisten Ländern geschehen ist. Die Freilassung der kleinen Beträge erscheint schon aus der naheliegenden praktischen Rücksicht geboten, daß ihre Einziehung der Behörde mehr Umstände verursachen, als der Ertrag rechtfertigt. Die Veranlagung kann teils an der Quelle geschehen, teils durch Fassion oder Selbstdeklaration. Nur durch die letztere Maßregel sind die im Auslande angelegten Kapitalien genauer zu treffen, und eben