ET Meg ee FE See tra BT ERA NN SpPrEn SEEN OEL für jede 100000 Mk. mehr 2000 Mk.; jede weitere Verkaufsstelle (Filiale) zahlt 2%, des Jahresumsatzes, von 10000 Mk. an. Die in $ 6 aufgeführten Warengruppen sind: A. Materialien und Kolonialwaren, Genußmittel usw. B. Garn-, Schnitt-, Mode-, und Manufakturwaren, ; C. Haus- und Küchengeräte, Porzellan-, Glaswaren aller Art. D. Gold-, Silber-, Kunst-, Luxuswaren, Bücher, Musikalien, Spielwaren. Im Jahre 1904 wurden 82 Betriebe in den Städten und 5 auf dem Lande zur Warenhaussteuer herangezogen, welche 1965005 Mk. gezahlt haben, bei einem berechneten Umsatz von 143,2 Mill. Mk. {Statistisches Jahrb. für den preuß. Staat. Berlin 1906. S. 236.) Es ist nun dagegen zu sagen, daß es unter den im größeren Maßatabe betriebenen Detailgeschäften neben den Großbazaren, welche der unteren und mittleren Klasse besonders billige Ware in größter Auswahl zu bieten suchen, und denen man besonders vorwirft, daß sie durch unter dem Werte verkaufte Lockartikel und Reklame künstlich das Publikum anziehen, ohne besondere Vorteile zu bieten, auch Großmagazine gibt, die Qualitätsware für das zahlungsfähigste Publikum auf Lager halten und die großen Konsumvereine (Öffiziers-, Beamtenvereine usw.), die auch unter dieselbe Steuer fallen. Die beiden letzteren erfüllen aber Aufgaben, denen die kleinen Läden nicht gewachsen sind. Dieselben sind meist durchaus solider Natur; sie besonders zu belasten, liegt durchaus kein Grund vor. Die Schäden der Großbazare sind aber durch Gesetz, wie gegen den unlauteren Wettbewerb, nicht durch Steuermaßregeln zu bekämpfen. Sie bieten auch übrigens den unteren und mittleren Volksschichten durch billige Gelegenheitskäufe Vorteile, wie sie kleinere Unternehmungen nicht gewähren können. Sie vermögen daher günstig auf die Hebung der Lebenshaltung zu wirken. Bei den bedeutenden Vorteilen, welche die Großbetriebe den Lieferanten ‘zu bieten vermögen, liegt ferner die Gefahr vor, daß auf die letzteren als die Schwächeren die Last abgewälzt wird. Es ist schließlich sehr schwer, einen richtigen Maßstab für die Steuer zu finden. Die Vereinigung des Verkaufs verschiedener Waren gewissermaßen mit Strafe zu belegen, dürfte kaum angebracht sein, da dies in jedem Laden einer kleinen Stadt oder eines Dorfes auch geschieht und dadurch dem Publikum der Einkauf des Bedarfs erleichtert wird. Die Höhe des Umsatzes, also des Rohertrages, gibt gerade hier gar keinen Anhalt zur Beurteilung des Reinertrages, daher der Leistungsfähigkeit. KEbensowenig ist die Zahl der Augestellten ein Maßstab für die Höhe des (eschäftsgewinns. $ 39, Allgemeine Grundsätze. Höheren Anforderungen wird die Gewerbesteuer nur genügen, wenn ie den Ertragsverhältnissen genauer angepaßt ist, Da dieses für die unteren Klassen außerordentlich umständlich ist, wird es gerechtfertigt sein, die kleinen Handwerker überhaupt von der Steuer zu befreien. . Wo eine besondere Kontrolle notwendig erscheint, wird bei kleinen Unternehmungen die Patentsteuer sich noch sehr wohl rechtfertigen lassen, wie bei dem Hausiergewerbe, Schankwirtschaften usw. Bei den größeren Unternehmungen wird eine besondere Schätzung unerläßlich sein.