en a en er SFr Ze SEELE NE ar MA HS re BREUER En EEE ET EEE GE Hmm LEEREN Er EEE TE A EEE a0 $ HE Se ee AN ES En A A A a — 270 — anzusetzen mit 40 Pfg. pro Kopf der Bevölkerung, das wären 24 Mill. im Rechnungsjahre. Mehrforderungen müßten dann durch Anleihen, oder richtiger durch neue Steuern aufgebracht werden. Die Schulden sind in den letzten 25 Jahren um mehr als drei Milliarden gestiegen und ganz besonders in der letzten Zeit. Die Fehlbeträge des Etats sind offüziell- nach den Vorlagen für den Reichstag in den letzten Jahren die folgenden gewesen: 1901: 80,9 Mill. Mk, 1902: 533 1903: 63,8 , 1904: 561 1905: 78 Fortdauernd mußten laufende Ausgaben durch Anleihen gedeckt werden, während außerdem für außerordentliche Zwecke alljährlich größere Aufnahmen gemacht werden mußten, die, wie zu betonen ist, fast ganz für nicht werbende Anlagen Verwendung fanden. Die nächste Zukunft macht aber noch höhere Ansprüche an die Finanzen des Reiches, namentlich für weitere Ausstattung des Heeres und der Marine, welche von der Reichsregierung allein auf 100 Mill. berechnet sind: außerdem für Verbesserung der Gehälter und Pensionen von Beamten, wozu etwa 25 Mill. Mk. erforderlich sein werden; zur Unterstützung des Reichsinvalidenfonds, der sich als unzureichend erwiesen hat und ohne Zuschüsse in ca. 10 Jahren aufgebraucht sein dürfte, weitere 11 Mill. Die Schuldentilgung war bisher eine nicht ausreichend geregelte und völlig unzureichende. In dem erwähnten Entwurf eines Gesetzes betreffend die Ordnung des Reichshaushaltes und die Tilgung der Reichsschuld wird daher in Vorschlag gebracht, daß von 1907 ab die Tilgung alljährlich mindestens mit %, vom Hundert des Schuldbetrages durchgeführt werden soll. Die Bestimmung vom 28. März 1903, daß die Mehrerträge der Reichseinnahmen und Ueberweisungssteuern zur Schuldentilgung zu verwenden sind, soll dagegen aufgehoben werden. Danach würden für die Schuldentilgung jährlich mindestens 21 Mill. erforderlich sein, so daß es sich fortan im ganzen um einen Mehrbedarf von etwa 250 Mill. handeln würde, die zur Sanierung der deutschen Finanzen erforderlich wären. Die Richtigkeit der Aufstellung ist nicht bestritten und kann nicht bestritten werden. In dem genannten Entwurfe sind nun zur Beschaffung jener Summe folgende Steuerhöhungen resp. neue Steuern in Vorschlag gebracht. Vor allem soll die Brausteuer in der norddeutschen Brausteuergemeinschaft auf die Höhe der süddeutschen Bierbesteuerung gebracht. werden, was eine Steigerung auf das 2!/, fache in sich schlösse, während die süddeutschen Staaten entsprechend größere Summen an das Reich zu zahlen haben würden, als bisher. Elsaß-Lothringen würde dann allmählich in die Gemeinschaft einbezogen werden. Die Erhebungsform soll in den Grundzügen beibehalten werden, die Staffelung dagegen nach dem Umfange des Betriebes eintreten, sowie das Verbot der Malzersatzstoffe nach dem Vorbilde Süddeutschlands zur Durchführung gelangen. In der Kommission zur Durchberatung der Vorlage hat man sich zu der vorgeschlagenen Erhöhung nicht in vollem Maße entschließen können, dagegen die Staffelung noch wesentlich verschärft, um die Last womöglich ausschließlich den großen Brauereier zuzuschieben, was aber schwerlich auf Annahme im Reichstage rechnen kann. Nach dem früher Ausgeführten ist eine entsprechende Erhöhung