23 — 27 so ausschlaggebend zu sein, daß nicht einmal die Forderungen der Regierung außer inbetreff der Zigarettensteuer Aussicht auf Erfolg haben. Unter solchen Umständen ist es begreiflich, daß der Vertreter des Reichsschatzamtes und noch mehr die Budgetkommission des Reichstages sich veranlaßt sehen, als Aushilfe zu allen möglichen kleinen Ergänzungssteuern zu greifen. So fordert der Entwurf eine Erweiterung des Frachturkundenstempels (41 Mill.) und eine Besteuerung von Personen-Fahrkarten im KEisenbahn- und Dampfschiffsverkehr (12 Mill), und zwar in fixierten Sätzen, für Eisenbahnfahrkarten von 5 bis 40 Pfg. Außerdem eine Quittungssteuer (10 Pfg. für jede Quittung über 20 Mk., 16 Mill). Schließlich eine Abgabe von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge (3 Mill.)j. Der Mehrertrag aus Stempelabgaben ist danach auf 72 Mill. angesetzt. Daß damit der von der Wissenschaft geforderte Maßstab der Leistungsfähigkeit verlassen wird, liegt auf der Hand, und daß dagegen der Grundsatz Platz greift, das Geld zu nehmen, wo es am leichtesten zu erfassen ist. Wie nicht anders zu erwarten, ist in dieser Richtung die Budgetkommission noch schärfer vorgegangen, durch Erhöhung der Sätze und durch Ergänzung des Steuerbouquets durch eine Wehrsteuer, Man muß sich außerdem doch fragen, ob es angemessen ist, die HEisenbahnen mit einer Steuer für das Reich zu belasten, obwohl es sich fast allein um Staatsbahnen handelt. Dabei ist die Auflage eine solche, welche eine richtige Verteilung der Last ohne weiteres ausschließt, während die Regierungen ihrerseits durch eine geringe Erhöhung der Tarifsätze dasselbe weit wirksamer und gerechter zu erreichen imstande wären. Auf solche Weise verdienen die Matrikularbeiträge fast den Vorzug, Gleichwohl scheinen die Aussichten gerade dieser Vorschläge im Reichstage noch am günstigsten zu sein. Trotz jener weitgehenden Vorschläge mannigfaltiger Steuermaßregeln bleibt aber in dem Entwurf immer noch ein Rest von 50 Mill. zu decken, weshalb man noch zu einer Reichserbschaftssteuer die Zuflucht genommen hat. ; Da wir die Erbschaftssteuer für eine Personalsteuer halten, so erscheint es uns beklagenswert, daß man das Prinzip durchbrechen will, diese Steuerkategorie den einzelnen Ländern vorzubehalten, da in den meisten Staaten Erhöhungen der Steuer sich in nächster Zeit doch als notwendig herausstellen werden. Nun will der Entwurf aus der neuen Steuer nur zwei Drittel des Ertrages dem Reiche zuweisen, ein Drittel den Bundesstaaten überlassen, es wird darin ferner vorausgesetzt, daß 48 Mill. für das Reich dabei erzielt werden, auch ohne die Ehegatten und Deszendenten durch die Steuer zu treffen. Es blieben daher die Interessen der Staaten noch bis zu gewissem Grade gewahrt, aber eben auch nur solange, als die einzelnen Staaten diese Quelle entbehren können, sicher wird es später schwer halten, die einmal eingeschlagene Bahn zu verlassen. Man sollte deshalb erst im alleräußersten Falle dazu greifen, und der liegt nicht vor, solange noch nicht die Getränkeund Tabaksteuern ausreichend benutzt sind. Auch hier scheint aber der Reichstag gerade den von uns bekämpften Weg einschlagen zu wollen. Das weitere muß die Zukunft lehren. Lippert & Co. (G. Pätz’sche Buchdruckerei), Naumburg a. 5. a m“ dm