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        <title>Finanzwissenschaft</title>
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            <forname>Johannes</forname>
            <surname>Conrad</surname>
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            <idno>1886439133</idno>
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      <div>„LE Firipigande

Einleitung.

Ss 1.

Begriff der Finanzwissenschaft.
Die Finanzwissenschaft ist ein Teil der politischen Oekonomie.
Alle drei Disziplinen derselben, die Nationalökonomie, die Volkswirtschaftspolitik
 und die Finanzwissenschaft beschäftigen
sich mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Menschen; die beiden
ersteren mit der ganzen Volkswirtschaft, die letztere mit der Wirtschaft
des Staates im engeren Sinne, der Gemeinde und sonstigen öffentlichen
Körperschaften ; also mit HEinzelwirtschaften, aber den größten und
bedeutungsvollsten der Volkswirtschaft, .
Die Staatsgewalt bedarf der Hilfe des Volkes zur Erfüllung ihrer
Aufgaben nach drei Richtungen, in Form von Diensten, Naturallieferungen
 und Geldabgaben. Wir haben es hier nur mit der
letzteren Leistung zu tun. Wie die Aufgaben des Staates und der Gemeinden
 immer umfangreichere und tiefgreifendere werden, und in der neueren
Entwicklung der Volkswirtschaft mit wenigen bestimmten Ausnahmen,
z. B. der Ehrenämter, die Leistungen für den Staat immer seltener unentgeltlich
 gefordert werden, um so größer wird der Umsatz in der Verwaltung,
 um so bedeutendere Mittel muß der Staat zur Verfügung haben,
wie ebenso die größeren Verwaltungsbezirke, die Provinz, der Kreis, die
Gemeinde, Die Unterhaltung des Verwaltungsapparates, des Heeres, der
Justizorganisation, der Schulen und Kirchen verlangt immer größere
Ausgaben und infolgedessen wachsende Einnahmen, die beide, wie in
einem jeden Haushalte, in angemessenem Verhältnis gehalten, die eingenommenen
 Gelder verwaltet werden müssen. Die Schwierigkeit, die
nötigen Summen zusammenzubringen, ohne die Quelle, aus der geschöpft
werden muß, die Volkswirtschaft, zu sehr zu schädigen, führte zu wissenschaftlichen
 Untersuchungen, die allmählich methodisch zusammengefaßt
und zu einer besonderen Wissenschaft ausgebildet wurden; man nannte
sie kurz die Lehre vom Staatshaushalt. Indessen ist diese Definition
 für die Gegenwart in einer Hinsicht zu enge, in anderer zu weit
gefaßt, ersteres, weil die größeren Bezirke der Selbstverwaltung, Provinz,
Kreis und vor allem die Gemeinde, dem Staate immer mehr Tätigkeiten
 abnehmen, ihre Aufgaben daher gewaltig gestiegen sind und
deshalb in der gleichen Weise eine wissenschaftliche Untersuchung beanspruchen,
 zumal sich für sie andere Prinzipien als maßgebend erwiesen
Sonrad, Grundriß der polit. Oekonomie. II. Teil. 4. Aufl.</div>
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