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        <title>Finanzwissenschaft</title>
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kommen bezieht, schwerer werden muß, 5 %, also 40 Mk. als Einkommensteuer,
 oder für 200 Beamte mit je 4000 Mk. Gehalt, von denen jeder
200 Mk. zahlt, aufzubringen, als einem einzigen Manne, der 800000 Mk.
Einkommen hat, 40000 Mk. zu entrichten, da ihm noch 760000 Mk.
verbleiben, die ihm die ausgedehntesten Luxusausgaben gestatten.
In der Praxis findet man daher auch schon früh Beispiele der
Anerkennung des Prinzips einer progressiven Besteuerung. Friedrich
August von Sachsen führte eine solche ein, die von 1—8 0 stieg.
Bei der preußischen Klassensteuer begann die Heranziehung tatsächlich
 mit 0,7% und erhob sich bis 3%, wenn dann auch eine weitere
Progression unterlassen wurde. In Bremen war der Steuersatz in den
fünfziger Jahren von 2°% pro Mille bis auf 4%, gesteigert. Aehnıiche
 Beispiele liegen gerade für mehrere größere Städte vor. Doch
aat man sich |bis in die neueste Zeit im großen ganzen prinzipiell
ablehnend gegen diese Auffassung verhalten. Als entschiedener Gegner
ist bis zum heutigen Tage Leroy-Beaulieu zu nennen. Gneist
sprach sich in seinen älteren Schriften dahin aus, daß eine progressive
Einkommensteuer die Demoralisation des ganzen Steuersystems herbeiführe,
 dem sie den Grundsatz der Gerechtigkeit unter den Füßen
fortziehe. Von Staatsmännern sind besonders Thiers und (wenigstens
‚ange Zeit) Bismarck als Gegner der Progression bekannt. Bei
der Einführung der Einkommensteuer in Sachsen entschloß man sich,
eine Regression zu akzeptieren, um einer Progression zu entgehen,
indem man von 5000 Taler Einkommen an herabgehend eine Erniedrigung
 des Steuerfußes eintreten ließ. Auf dasselbe kommt die
zugestandene Progression der jetzigen preußischen Einkommensteuer
Maus,
Die Einwände gegen die Progression sind nun die folgenden:
1. Es sei kein Grund, den Reichen schärfer zu besteuern, vornanden,
 da er nicht progressiv, sondern nur proportional mehr genieße
 als der Aermere. Es sei für ihn eine ebenso große Entbehrung,
Luxusbedürfnissen, an die er gewöhnt, zu entsagen, wie für den Unvemittelteren,
 sich Einschränkungen aufzuerlegen. Der Einwand kann
aur als frivol bezeichnet werden und bedarf keiner besonderen Wider-‚egung.

2. Sehr allgemein tritt die Furcht vor einer kommunistischen
Tendenz hervor, indem die Progression als ein Mittel zur Nivellierung
der Einkommen angesehen wird. Doch spricht dieses nur gegen eine
Uebertreibung der Progression, nicht gegen eine solche, welche die
Last nur gleichmäßig zu verteilen bestimmt ist.
3. Sie ist als Strafe auf Fleiß und Tüchtigkeit bezeichnet, weil
derjenige stärker belastet werden solle, der durch seine Tätigkeit
3ich höhere Einnahmen verschafft hat. Doch handelt es sich hier
keineswegs nur oder hauptsächlich um das Ergebnis des Fleißes, sondern
 auch um den Genuß des Ererbten, und außerdem kann von einer
Wirkung als Strafe nicht die Rede sein, solange sich die Progression
in mäßigen Grenzen bewegt, und der größte Teil des Einkommens
dem Inhaber verbleibt.
4. Bei der Progression sei keine Grenze zu finden; bei einer
mathematisch konsequenten Durchführung käme man schließlich zur
Einziehung des: ganzen Einkommens, andernfalls sei die Normierung
der reinen Willkür verfallen. Mit Recht führt aber Neumann an,
Jaß bei allen dergleichen Bestimmungen Willkür unvermeidlich sei.</div>
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