neuerdings zuerst über die zu machenden Ausgaben beraten, und sind
liese festgestellt, so wird dann als zweite ergänzende Aufgabe die
Untersuchung in Angriff genommen, auf welche Weise die Deckung
des Bedarfs bewirkt werden kann.
3. Die Privatwirtschaft erlangt Einnahmen auf Grund von Leistungen
als Gegengabe. Der Staat ist in ‘der Lage, sich dieselben auf dem
Wege des Zwanges ohne Gegenleistung nach Bedarf von den Privatwirtschaften
 zu verschaffen. .
4. Da der Staat, wie erwähnt, seine Einnahmen hauptsächlich auf
den Ertrag der Privatwirtschaften stützt, der Selbsterwerb hierzu bei
weitem nicht ausreicht, ist die, Wirkung jedes Anspruches an die
Leistungen der Privatwirtschaften, also auf die ganze Volkswirtschaft
fortdauernd zu beachten. Eben deshalb haben wir es mit einem Teile
der politischen Oekonomie zu tun.

82.
Geschichte und Literatur.

Untersuchungen über Finanzfragen gehen in alter Zeit mit denen
über die Volkswirtschaft Hand in Hand und haben ungefähr in gleicher
Zeit wissenschaftlichen Charakter angenommen. Wir verweisen deshalb
 in dieser Hinsicht auf die Geschichte der Nationalökonomie in
dem Grundriß I S, 294. Hier sind besonders zu nennen: Bodinus,
 de re publica; 1568, Veit Ludw. von Seckendorf, Teutscher
 Fürstenstaat. Frankfurt a. M. 1656. Gasser, Einleitung zu
den ökonomischen, polit. und Kameralwissenschaften, Bd, I. Halle 1729.
Montesquieu in seinem Esprit des lois, 1748, der besonders den
Zusammenhang des Finanzwesens mit der Volkswirtschaft und Staatsverfassung
 erörtert. Der ältere Mirabeau in seiner Theorie de Vimpöt,
1761. Besonders Adam Smith in dem letzten Teile seiner Untersuchungen
 über die Ursachen des Volkswohlstandes, 1776, worin er
3ystematisch die Grundprinzipien für eine Steuerlehre aufstellt.
In Deutschland sind von Jacob Soden, v. Malchus, besonders
 von J, G. Hoffmann, Die Lehre von den Steuern. Berlin 1840.
J, H, G. v. Justi und v. Sonnenfels (Grundsätze der Polizei,
Handlung und Finanz. Wien 1763), Rau (Grundsätze der Finanzwissenschaft.
 Heidelberg 1832 und 37) besondere Hand- und Lehrbücher
 über das Finanzwesen herausgegeben und damit der Versuch
zemacht, eine selbständige Disziplin der Finanzwissenschaft zu schaffen.
Wesentlich fortgebildet ist dieses von Lorenz v. Stein in seiner
Finanzwissenschaft. Leipzig 1860 und 86. 5. Aufl. Es sind weiter
zu nennen E. Pfeiffer, Die Staatseinnahmen, Geschichte, Kritik und
Statistik ders, Stuttgart 1866. H üllmann, Deutsche Finanzgeschichte
des Mittelalters. Berlin 1805. De Parieu, Trait6 des impöts. Paris
1847, Mamogeran, Histoire de Vimpöt en France. Paris 1867
and 76. Vorzüglich ist in neuerer Zeit die Wissenschaft gefördert
von Adolf Wagner, Finanzwissenschaft. Leipzig (Winter, 1877.
3. Aufl. 1883 und Ergänzungen bis 1901, 4 Teile), welches die hervorragendste
 Leistung auf diesem Gebiete ist. Zu nennen sind noch Roscher,
 System der Finanzwissenschaft. 5. Aufl. Stuttgart 1901. Gustav
Cohn, Finanzwissenschaft, Stuttgart 1889. Schäffle, Die Grundsätze
 der Steuerpolitik, "Tübingen 1880 und 1895. Dann Schönbergs
 Handbuch der politischen Oekonomie. III. Band. 4. Aufl.