3 4.
Vorzügeund Nachteiledes Staatsbesitzesund-betriebes
als Finanzquelle,

Als Vorzüge sind zu nennen: 1. Durch privatwirtschaftliche
Tätigkeit erlangen der Staat und die Gemeinde Einnahmen, ohne daß
sie die Privatwirtschaften zu belästigen brauchen. 2. In entsprechender
Weise wird der Steuerdruck vermindert. Je höher die Ansprüche
der Kassen, je schärfer die Steuerschraube bereits angezogen ist, um
so wohltätiger wird die Erleichterung empfunden, wenn ein Teil des
Bedarfes durch Selbsterwerb zusammengebracht wird, weil mit jeder
Steuer Härten und Ungerechtigkeiten verbunden sind, die um so
schärfer hervortreten, je höher die Summen sind, die dadurch zusammengebracht
 werden müssen. Hiergegen fällt weniger in das Gewicht
3. die Bedeutung des Besitzes als Reservefond und 4. als Kreditbasis,
weil heutigentags so große Summen in Betracht kommen, daß dagegen
 der Besitz doch nur eine untergeordnete Rolle spielen kann,
und die Wohlhabenheit des Volkes, eine gute Finanzwirtschaft weit
mehr ins Gewicht fallen.
Zu diesen finanziellen Vorzügen kommt noch 5. der wirtschaftliche
 und 6. der sozialpolitische, daß Staat und Gemeinde als
Besitzer indirekt einen großen Einfluß auszuüben vermögen, sei es in
der Handhabung der Betriebe z. B. der Eisenbahnen und Forsten im
volkswirtschaftlichen Interesse, sei es durch die Haltung und pekuniäre
Stellung der Beamten und des Arbeiterpersonals, sei es um als Konkurrent
 den Kartellen entgegentreten zu können.
Diesen Vorzügen stehen aber auch Nachteile empfindlicher
Art gegenüber:
]. Vor allem ist es klar, daß die erwähnten finanziellen Vorzüge
 bei dem Vorhandensein entsprechender Staatsschulden illusorisch
werden. Der Reservefond, wie die Kreditbasis liegen dann nur scheinbar
 vor, und wenn den Einnahmen aus dem Besitze ebensolche Ausgaben
 für Verzinsung der Staatsschuld gegenüber stehen, so geht der
Nutzen verloren. Dazu kommt, daß dann ein doppelter Verwaltungsapparat
 vorhanden sein muß, durch eine besondere Staatsschuldenverwaltung,
 wodurch doppelte Ausgaben veranlaßt werden.
2. Im allgemeinen wirtschaftet der Staat teurer als der Privatanternehmer.
 Er bedarf eines komplizierten Kontrollapparates. Ein
Beamter ist in seiner Tätigkeit. durch Statuten oder Verordnungen
gebunden. Die Rücksicht auf die Vorgesetzten erschwert ein rasches
Handeln, und die Uebernahme eines Risikos kann ihm kaum zugemutet
 werden. Schon Aktiengesellschaften können mit einzelnen Unteraehmern
 unter sonst gleichen Verhältnissen nicht konkurrieren, wo die
momentane Benutzung von Konjunkturen notwendig ist und überhaupt
die Leitung kaufmännisch betrieben werden muß, weil der Direktor
stets Rücksicht auf die Generalversammlung der oft nicht sachverständigen
 Aktionäre nehmen muß und an die Einwilligung des Verwaltungs-
 und event. des Aufsichtsrates gebunden ist. Ihre Rentabilität
 wird durch den teuren Verwaltungsapparat außerdem sehr beeinträchtigt.
 Daher wird der Betrieb in der Hand des Staates oder
der Gemeinde nur bei gleichmäßigem Geschäftsgange des Unteraehmens,
 dadurch erleichterter Kontrolle und geringem Risiko zweck-