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Einkommen, daher nicht mit den Produktionskosten in Abrechnung
zu bringen. Dies wird bei Erörterung der Einkommensteuer ausführlicher
 zu behandeln sein.
Dasselbe £inkommen repräsentiert eine verschiedene Leistungsfähigkeit
 je nach dem Orte, wo dasselbe gebraucht wird, weil der
Geldwert derselben Summe unter ungleichen Verhältnissen ein sehr
verschiedener ist. In großen Städten mit hohen Mieten, großen Entfernungen
 etc. ist das Leben teurer als in kleinen; dieselbe Summe
kann an dem einen Orte für den Lebensunterhalt sehr gut ausreichen
und sich an einem anderen, auch für dieselbe Familie, als zu klein
erweisen. Die Zahl der Familienglieder, die von demselben Einkommen
zu unterhalten sind, fällt gleichfalls erheblich ins Gewicht. Sind altersschwache,
 kranke Mitglieder zu versorgen, so erwachsen daraus besondere
 Kosten, deren Berücksichtigung die Gerechtigkeit erfordert, wo
88 sich überhaupt nur um geringe Einnahmen handelt. Dies ist auch
in der Praxis fast allgemein anerkannt. In Frankreich beschloß am
7. Oktober 1789 die Nationalversammlung: „Steuern sollen erhoben
werden nach Maßgabe des Besitzstandes und der Leistungsfähigkeit.“
in England gestattete schon der erste Versuch mit einer Einkommensteuer
 Ende des vorigen Jahrhunderts die Berücksichtigung der Familienverhältnisse,
 ebenso in Preußen die alte Klassensteuer für die unterste
Stufe; und das Prinzip ist gegenwärtig fast allgemein akceptiert.
Helferich glaubte außerdem eine Unterscheidung machen zu
dürfen, je nachdem die Steuererhebung für die Existenz des Staates
notwendig sei oder nicht. Ebenso Neumann, ob es sich um Ausgaben
 handelt, die zu decken Pflicht ist, oder die nur Vorteil bringend
3ind. Nur in den letzteren Fällen wollen sie die Berücksichtigung der
persönlichen Verhältnisse zulassen. Indessen dürfte diese Unterscheidung
für die Praxis kaum eine Bedeutung haben und noch weniger durch-(ührbar
 sein. Die Voraussetzung jeder Steuererhebung ist eben, daß
Jie Gelder für den Staat notwendig sind,
Das reine Einkommen zerfällt, wenn es größer ist, nach den damit
zu bestreitenden Ausgaben in drei Teile, welche bei der Besteuerung
verschieden behandelt werden müssen. Der erste Teil dient zur Deckung
des notwendigen Lebensbedarfes, und es hat sich dafür der Ausdruck
 des „Existenzminimums“ gebildet. Der zweite Teil ist zur
Deckung nützlicher aber entbehrlicher Kulturbedürfnisse zu
verwenden. Der dritte Teil bleibt für indifferente und Luxusausgaben
 oder zur Kapitalisierung übrig. Offenbar schließt jeder
dieser Teile eine andere Leistungsfähizkeit in sich.

8.

Das Existenzminimum.

Schmidt, Hermann, Die Steuerfreiheit des Existenzminimums. Leipzie 1877.

Ein Einkommen, das nur zur notwendigsten Fristung des Lebens
hinreicht, wird eine Leistungsfähigkeit offenbar nicht repräsentieren.
Erst muß der Mensch den dürftigsten Lebensbedarf gedeckt haben,
bevor er die Gaben der Kultur genießen kann, und der Staat hört
auf, eine Wohltat zu sein, wenn er noch da Steuern erhebt, wo durch
lie Abgabe der Mensch zum Hungern verurteilt wird.
Dagegen ist der Einwand erhoben. daß durch die Freilassung