des Existenzminimums die Einnahmen des Staates zu sehr vermindert
werden. Das würde aber nur der Fall sein, wenn man das Wort zu
weit faßt, denn die große. Mehrzahl der unteren Klasse bezieht mehr
als ‚ein Existenzminimum an Lohn. Der Kulturstaat ist nicht ein Staat
von Bettlern. Ferner ist eingewendet, daß der Arbeiter mit so geringem
 Einkommen die Steuer doch nicht selbst tragen würde, sondern
die Abwälzung auf den Arbeitgeber erfolgen müßte, die Härte daher
in Wirklichkeit nicht so groß wäre. Eine Abwälzung wäre allerdings
bei der Antastung des Existenzminimums unvermeidlich, aber um so
mehr hat man sich dagegen auszusprechen, da die Abwälzung sich erfahrungsgemäß
 nur außerordentlich langsam, nach erheblichen Kämpfen
und unter großen Härten und Ungerechtigkeiten vollzieht, und die
Steuer dann eben einen andern trifft, als in Aussicht genommen war.
Will man den Fabrikanten höher als bisher zu Leistungen heranziehen,
so soll man es direkt, nicht aber auf Umwegen tun.
Es ist deshalb das Einkommen erst nach Abzug des Existenzminimums
 als leistungsfähig anzuerkennen, und wo dasselbe darüber
nicht hinausgeht, überhaupt steuerfrei zu lassen. Man hat diesen
steuerpflichtigen Rest als das freie Einkommen bezeichnet.
Ist nun aber dieses Existenzminimum allgemein in einem Lande
als gleich anzusehen? Gewiß nicht. Schon nach dem Wohnort tritt,
wie bereits oben ausgeführt, eine beachtenswerte Verschiedenheit hervor.
 In den größeren Städten ist die Miete um das Mehrfache teurer,
als in den kleinen Städten und auf dem Lande, wo der Arbeiter mit
dem halben Lohn sehr gut leben kann, der in der Stadt kaum zur
Existenz hinreicht. Ein einzelnes Ehepaar kann mit einer weit kleineren
 Summe auskommen, wie eine kinderreiche Familie. Aber auch
die gesellschaftliche und die Berufsstellung macht einen erheblichen
Unterschied, der nicht ignoriert werden kann. Ein Gymmnasiallehrer
muß aus Rücksicht für seine Stellung besser gekleidet gehen, besser
wohnen als ein Handwerker, er kann bei geistiger Arbeit und sitzender
Lebensweise sich nicht bei Kartoffelnahrung gesund erhalten, wie ein
Landarbeiter. Nach allem ergibt sich, daß das Existenzminimum sich
tatsächlich sehr verschieden gestaltet, und daß diese Verschiedenheit
bei der Steuerauflegung berücksichtigt werden muß, und zwar bei allen
den Einkommen, bei welchen es noch einen erheblicheren Prozentsatz
ausmacht.

8 9.
Die progressire Besteuerung.
Lehr, Kritische Bemerkungen zu den Gründen für und wider den progressiven
Steuerfuß. Jahrbücher für Nationalökonomie 1877.
Neumann, Progressive Einkommensteuer, Leipzig 1874.
M. Grabein, Beitr. z, Gesch, d. Lehre v. d. Steuerprogress. Fin.-Arch, 1895. Ba. 1.
Das freie Einkommen hat eine um so größere Leistungsrähigkeit,
je größer dasselbe ist, schon weil in diesem die beiden erwähnten
Teile zu scheiden sind, welche für nützliche und für indifferente Ausgaben
 verwendet werden können. Läßt man hier auch einen erheblichen
 Spielraum, so wird immerhin die Ausgabe für nützliche Verwendungen
 beschränkt sein, und ein immer größerer Teil des Einkommens
 für die dritte Kategorie übrig bleiben, je größer die Einkommenbeträge
 sind, die in Betracht kommen. Es dürfte ferner
einleuchten, daß es für 1000 Arbeiter, von denen Jeder 800 Mk. Ein-