FERNEN
AT

‚992

wie bei der Grundsteuer an den Grund und Boden. Im letzteren
Falle ist der Ertrag maßgebend, im ersteren Falle das Einkommen
und der Besitz.

$ 14.
Die Personalsteuern.
Dieselben zerfallen in die Einkommen- und die Vermögen-3teuer.

Sie zeigen die folgenden Vorzüge:
}. Es liegt bei ihnen allein die Möglichkeit vor, dem aufgestellten
Ziele, Jeden nach seiner Leistungsfähigkeit zu treffen, näher zu kommen,
indem man hierbei die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt und
eine progressive Besteuerung, den Verhältnissen entsprechend, durchführen
 kann. Dazu ist es nötig, die zahlende Persönlichkeit mit allen
ihren Verhältnissen selbst in das Auge zu fassen und ihnen die Abgabe
anzupassen.
2, Sie eignen sich vorzüglich zur Ergänzung der übrigen Steuern,
welche sich teils als schwer beweglich, teils als schwankend in ihren
Erträgen herausstellen und sich deshalb den Bedarfsverhältnissen nicht
genügend anpassen lassen. Es ist deshalb für die Regierung von der
höchsten Bedeutung, Steuern in der Hand zu haben, welche man von
einem Jahr zum andern in ihren Sätzen ohne Schwierigkeit erhöhen
oder vermindern kann, wie es die Bilanz des Budgets verlangt, ohne
darum Störungen in dem volkswirtschaftlichen Betriebe hervorzubringen
und befürchten zu müssen, damit besondere Ungerechtigkeiten zu
begehen,
3. Die Staatsgewalt ist durch sie in den Stand gesetzt, in außergewöhnlichen
 Fällen aus den eben erwähnten Gründen bedeutendere
Summen auf dem Steuerwege aufzubringen, (England während des
Krimkrieges durch die Einkommensteuer.)
4. Ihre Ergebnisse schwanken zwar etwas nach den Konjunkturen,
zeigen aber doch im ganzen eine große Gleichmäßigkeit und Sicherheit
der Einnahmen für den Staat.
Gegen diese Steuern sind folgende Bedenken erhoben:
I. Weil sie eine außerordentliche Dehnbarkeit besitzen, sind sie
als eine Schraube ohne Ende bezeichnet, welche leicht gemißbraucht
 werden kann. In konstitutionellen Staaten wird, wenn erst die
notwendigen Ausgaben festgestellt werden, bevor man zur Beratung
der aufzulegenden Steuern geht, diese Furcht gegenstandslos sein.
2. Wichtiger ist der Einwand gegen die Unvollkommenheit
der praktischen Durchführung, welche eine genaue Feststellung
der Leistungsfähigkeit nicht gestattet, weshalb die Gefahr vorliegt,
daß diejenigen Klassen überbürdet werden, deren pekuniäre Verhältnisse
 nicht zu verheimlichen sind, wie der Beamtenstand, die Hypothekengläubiger
 ete., und daß bei den übrigen die Gefahr vorliegt, den Ehrlichen
 zugunsten des Unehrlichen zu überlasten, daß also durch
Defraudation Ungerechtigkeiten herbeigeführt werden, die bei zu scharfer
Durchführung der Besteuerung eine allgemeine Demoralisation veranlassen
 können,
3. Die Art der Feststellung der Leistungsfähigkeit schließt ein
Eindringen in die persönlichen Verhältnisse in sich, welches
einen gehässigen Charakter an sich trägt, und das sich die Bevölkerung