„93 —

nur mit Widerwillen gefallen läßt. Doch zeigt die Erfahrung, daß die
Bevölkerung sich schnell daran gewöhnt, wenn die Belastung keine zu
große ist.
4. Die Umstände der Einziehung verursachen Kosten und sind
erfahrungsgemäß für das Publikum, namentlich der un- oder halbgevildeten,
 unbemittelten Klassen störend, die sich nicht immer rechtzeitig
auf die bare Zahlung des Betrages einrichten.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß die Vorteile schärfer hervortreten,
 die Nachteile sich vermindern: 1, auf höherer Kulturstufe
and bei höherer sittlicher Reife der Bevölkerung, wo die Steuerzahler
 selbst die Ermittelung ihrer Verhältnisse in richtiger Erkenntnis
ihrer Pflichten gegen den Staat erleichtern und daher Förderung der
Defraudation nicht zu befürchten ist. Sie werden sich daher 2, nur zur
Besteuerung der besser situierten und daher gebildeteren Klasse
eignen. Einmal aus dem eben angegebenen Grunde, dann, weil nur bei
höheren Zahlungen der Beteiligten die Umstände und Kosten detaillierter
Untersuchungen, die alljährlich zu wiederholen sind, überwunden werden
können; und schließlich tritt hinzu, daß sich die Eintreibung der Personalsteuern
 bei den unteren Klassen als so außerordentlich schwierig herausgestellt
 hat, daß man schon aus diesem Grunde allein die Ausdehnung
auf die ganze Bevölkerung unterlassen muß. 3. Die Personalsteuern
werden zu einer Notwendigkeit, wenn die finanziellen Ansprüche des
Staates in bedeutendem Maße steigen, und die Last infolgedessen nur
durch eine genaue Anpassung an die Leistungsfähigkeit getragen
werden kann. 4. Die Nachteile treten in den Hintergrund, wenn sie
aur als Ergänzung zu den anderen Steuern benutzt werden, bei ihnen
daher kein zu hoher Prozentsatz vom Einkommen, resp. Besitz gefordert
 wird,
Da sich in der neueren Zeit in allen Kulturstaaten die Entwicklung
in der letzterwähnten Richtung vollzogen hat, indem die finanziellen
Bedürfnisse bedeutend gestiegen sind, die besser situierte Klasse an
Umfang gewonnen hat, die Ehrlichkeit und das Ehrgefühl sich gehoben
 haben, erscheint die Ausbildung der Personalsteuern jetzt durchaus
 gerechtfertigt und in den meisten Staaten unvermeidlich.
Die Ertragssteuern.
Bei denselben abstrahiert man völlig von der zahlenden Persönlichkeit
 und hält sich allein an die Wirtschaft oder das bewirtschaftete
Objekt. So nimmt man bei der Grundsteuer keine Rücksicht auf die
persönlichen Verhältnisse des Grundbesitzers, z. B. ob er verschuldet
ist oder nicht, sondern ermittelt allein die Ertragsverhältnisse des betreffenden
 Grundstücks. In der Gewerbesteuer stellt man nach äußeren
Anhalten die ungefähre Ertragsfähigkeit des Gewerbes fest, gleichviel
ob der momentane Inhaber auch mit einem Defizit abschließt: er hat.
die dem Durchschnitte entsprechende Steuer zu entrichten.
Als Vorteile ergeben sich hieraus:
i, Die Schätzung ist eine verhältnismäßig leichtere, als wenn
man von der Person ausgeht. Jeder Fachmann hat ein Urteil darüber,
wieviel aus einem Gute gemeingewöhnlich herausgewirtschaftet werden
kann, was eine Fabrik zu leisten vermag usw.. während es unmöglich