AN RUE

25

oder den Kreis, als für den Staat eignen. Man ist sogar so weit gegangen,
 in Deutschland den Bundesstaaten ausschließlich die Personalsteuern,
 dem Reiche die indirekten Steuern, den Kreisen und Gemeinden
aber allein die Ertragssteuern zuweisen zu wollen; doch ist das eine
Schablonenhafte Uebertreibung, welche sich in der Praxis nicht aufrecht
erhalten läßt.

8 16.
Die indirekten Steuern.

Die Eigentümlichkeiten derselben sind, um das Ergebnis der
früheren Untersuchung zusammenzufassen, die folgenden:
1. Man schließt aus den Ausgaben auf die Einnahmen der Steuerpflichtigen.

2, Man abstrahiert sowohl von dem Steuerzahler wie von der die
Steuer tatsächlich tragenden Persönlichkeit.
3. Die Steuerüberwälzung spielt hier eine überwiegende Rolle. Ihre
volkswirtschaftliche Wirkung ist deshalb fortdauernd im Auge zu behalten.
4. Je nach dem durch sie getroffenen Objekte sind sie in drei
Kategorien zu unterscheiden, welche eine ganz verschiedene volkswirtschaftliche
 Wirkung ausüben; je nachdem sie a)notwendige, b)nützliche,
 c) Luxusobjekte betreffen. Steuern der ersteren Art wird
man vom finanziellen Standpunkte aus prinzipiell als schädlich zu bezeichnen
 haben, da sie das Existenzminimum antasten, wohin z. B. die
Salzsteuer und Mahlsteuer gehörten. Die letzteren dagegen werden sich aus
wirtschaftlichen, sowie aus Gerechtigkeitsrücksichten rechtfertigen lassen,
während sie finanziell nur geringe Ergebnisse zu liefern pflegen. Tatsächlich
 ruht daher dieses System auf der zweiten Kategorie, und diese
haben wir in dem folgenden daher auch hauptsächlich im Auge.
5. Die Erhebung kann eine direkte sein, wie bei der Miet-, der
Hunde-, Dienstbotensteuer u. a. oder eine indirekte. wie bei der Fabrikationssteuer,
 den Zöllen usw.
Unzweifelhafte Vorzüge dieses Steuersystems liegen 1. darin,
daß die großes Menge der die Steuer Tragenden gar nicht mit den
Steuerbehörden in Berührung kommt, diese vielmehr die Erhebung bei
den Personen ausführen, welche als Industrielle, Kaufleute ete. die
Auszahlung der Steuer, wie die Umstände der Kontrolle als zu ihrem
Geschäfte gehörig auf sich nehmen und, als mit den Verhältnissen Vertraute,
 ihre Geschäftsführung danach einrichten und den Behörden die
Tätigkeit erleichtern,
Hierdurch wird für die Regierung die Erhebung
wesentlich erleichtert.
2. Steuerrückstände gehören daher zu den Seltenheiten,
weil die Erhebungen bei dem leistungsfähigen Teile der Bevölkerung
stattfinden.
3. Da die Entrichtung von den Konsumenten nur entsprechend
der Höhe ihrer Einkäufe und bei Gelegenheit derselben verlangt wird,
so ist sie im höchsten Maße erleichtert und kann in kleinsten Raten
und in den Momenten geschehen, wo sie den Pflichtigen am. leichtesten
wird. Infolgedessen werden auch hohe Zahlungen willig geleistet.
4. Durch angemessene Auswahl der zu besteuernden Gegenstände
kann das Existenzminimum freigelassen und eine Abstufung der Zah-