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lungen nach der Leistungsfähigkeit, wenigstens für die unteren Klassen
der Steuerzahler durchgeführt werden.
5. Sobald von den notwendigen Lebensbedürfnissen abstrahiert
wird, kann sich Jeder der Steuerzahlung durch Nichtgebrauch des besteuerten
 Gegenstandes entziehen oder Je nach seiner Leistungsfähigkeit
die Zahlung herauf- und herabsetzen, wodurch die Steuerentrichtung
bis zum gewissen Grade den Charakter der Freiwilligkeit enthält.
6. Hieraus ergibt sich die Selbstbeschränkung der Steuer,
indem einer Ueberlastung dadurch Schranken gezogen sind, daß
die Verminderung des Konsums infolge der Verteunerung auch eine
Verminderung der Steuereinnahmen herbeiführt, Die Aufgabe des
Finanzministers ist es daber, ausfindig zu machen, welche Höhe der
Steuer die meisten Einnahmen zu bringen vermag, welche dagegen
durch Beschränkung des Konsums beeinträchtigend wirkt.
7. Die Ersparnisse werden im großen und ganzen von diesen
Steuern gar nicht oder doch nur vereinzelt getroffen, weil sie hauptsächlich
 den unmittelbaren Konsum belasten oder auf diesen mehr
oder weniger vollkommen abgewälzt werden.
8. Das große Publikum merkt die Steuerzahlung so wenig, daß
es über die Höhe der Steuer im Unklaren bleibt und deshalb namentlich
 eine schon längere Zeit bestehende Steuer ohne Opposition erträgt.
Daher ist es eine allgemeine Erfahrung, daß auch sehr viel höhere Steuern
in dem Lande weit leichter und williger getragen werden, in welchem
 ein größerer Teil auf dem indirekten Wege erhoben wird,
Als wesentliche Schattenseiten dieses Systems sind aber hervorzuheben:
 1. Die Unsicherheitdes Ertrages. Eine jede wirtschaftliche
 Krisis, welche die Kaufkraft des Publikums schwächt, tritt in dem
Ausfall indirekter Steuern zutage, welcher namentlich bei den Zöllen
leicht zu beobachten ist. Der Ernteausfall an Kartoffeln, Zuckerrüben
z. B. bringt sehr bedeutende Schwankungen in den Steuererträgen aus
Branntwein und Zucker hervor, wodurch der Voranschlag für die Finanzverwaltung
 wesentlich erschwert wird. In Zeiten des Krieges können
die Zölle sogar versiegen.
2. Sie geben eine ganz besondere Anregung zur Defraudation,
und um so mehr, je höher sie sind. Sie können dadurch zu einer weitgehenden
 Demoralisation der Bevölkerung führen. Man braucht nur
an das Schmuggelwesen in gewissen Grenzdistrikten zu denken, sowie
in den mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städten,
3. Bei den meisten derselben ist die Erhebung und Kontrolle
umständlich und teuer: bei den Zöllen die Grenzbewachung, die
um So schwieriger wird, je ausgedehnter die Landgrenzen sind; bei der
Branntweinsteuer, wo der gewonnene Spiritus unter besonderen Steuerverschluß
 gelegt wird; bei den Zuckerfabriken, in denen Tag und Nacht
Steuerbeamte stationiert werden müssen.
4. Die Erschwerung des Gewerbebetriebes und die einseitige
 Beeinflussung desselben, wie bei der Rübensteuer durch die Prämie
auf zuckerreiche, kleine Rüben; auf das Dickmaischen durch die Maischsteuer.

5. Die Gefahr der Verkümmeruhg des Konsums der besteuerten
 Gegenstände im ganzen oder für die unteren Klassen besonders,
 wie Zucker, Tabak usw.
6. Die Gefahr der Ueberlastun g einzelner Klassen, da erfahrungsgemäß
 die Wohlhabenden nicht angemessen auf indirektem Wege zu