besteuern sind. Je nach der Wahl der Gegenstände sind es deshalb
bald die unteren, bald die mittleren Klassen, welche diese Steuern
hauptsächlich zu tragen haben, da Luxussteuern selten viel einbringen
und so umständlich sind, daß die Erhebungskosten in keinem Verhältnis
 zu den Ergebnissen der Steuer stehen. .
Nach dem Gesagten hängt es ganz von den Verhältnissen ab, in
welchem Maße die indirekten Steuern in einem Lande ausgedehnt
werden können. Bestimmend sind hier folgende Punkte:
1. Die Landesgrenzen, welche z. B. in England als Seegrenzen,
 die eine Konzentrierung des Verkehrs auf wenige Häfen bedingen,
 eine scharfe Ausnutzung eines indirekten Steuersystems ermöglichen,
 während dagegen Deutschland wegen der ausgedehnten Landgrenzen
 weit vorsichtiger auftreten muß, um nicht den Schmuggel zu
sehr zu fördern und zu verallgemeinern.
2. Die Wohlhabenheit, welche die Ausdehnung des Verbrauchs
an entbehrlichen Gegenständen bedingt. In England, Frankreich, Holland,
 wo bis in. die unteren Klassen Kolonialwaren und sonstige entbehrliche
 Verbrauchsartikel ganz allgemein konsumiert werden, ist von
einer Belastung derselben eine weit höhere Einnahme zu erzielen, als
noch in Deutschland, während dagegen Rußland, Rumänien durch
Besteuerung derartiger Artikel nur sehr wenig zu erzielen vermöchten.
3. Die Ausdehnung der übrigen Steuern. Je stärker das
fundierte und unfundierte höhere Einkommen bereits zur Steuerzahlung
herangezogen ist, um so mehr wird eine Ergänzung auf indirektem Wege
sich rechtfertigen lassen, während bei einem Mangel solcher Steuern die
Gefahr der Ueberlastung der unteren Klasse eine doppelt große ist.
4. In einem jeden Lande werden außerdem die indirekten Steuern
am meisten geeignet sein, die unteren Schichten der Bevölkerung zu
Beiträgen für die Staatskasse heranzuziehen, soweit sich dieses als
notwendig erweist, Alle Vorteile dieses Weges treten dabei in den
Vordergrund, die Nachteile dagegen sehr zurück.
Der indirekte Weg eignet sich in höherem Maße für den Staat
als für die Gemeinde, und für die letztere um so weniger, je kleiner
die Gemeinde ist, weil in derselben verhältnismäßig die Umstände der
Erhebung größer sind, die ganze Besteuerung teurer wird.

8 17.
Allgemeine Grundsätze der Besteuerung.
Das Ergebnis des bisher Gesagten dürfte vor allem sein, daß
keine der betrachteten Steuerkategorien in einem größeren Lande zu
entbehren ist und keine eine Ueberspannung verträgt, und daß es die
Aufgabe ist, mit der Entwicklung der Kultur allmählich die Personalsteuern
 mehr in den Vordergrund zu stellen, die Ertragssteuern dagegen
 mehr in den Hintergrund treten zu lassen. Ueberhaupt läßt
sich aber eine allgemeine Schablone darüber nicht aufstellen, welche
Steuerart zu überwiegen hat, es hängt dieses vielmehr ganz von den
vorliegenden Verhältnissen ab,
Aus dem Gesagten und aus einer Berücksichtigung der national-5konomischen
 Lehren ergeben sich im ganzen folgende Leitsätze:
1, Es gibt kein absolut bestes Steuersystem, So
wenig wie eine absolut beste Staatsverfassung. Beide haben sich
den vorliegenden praktischen Bedingungen anzupassen. Für die deut-