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10. Die Steuern dürfen nur aus dem Einkommen, resp. dem Reinertrage
 genommen werden, da sie sonst den Kapitalstock angreifen und
die Leistungsfähigkeit des Landes nachhaltig reduzieren; auch dann,
wenn das Vermögen zum Maßstab der Besteuerung gedient hat.
11. Die Steuererhebung muß mit möglichster Schonung der Privatverhältnisse
 durchgeführt werden, und Zahlungserleichterungen sind
nach Möglichkeit zu gewähren. So muß den unteren Klassen bei
direkter Steuerzahlung die Entrichtung in kleinen Raten gestattet sein,
bei den indirekten Steuern ist die Einziehung erst zu bewirken, wenn
der Steuerzahler durchschnittlich die Auslagen zurückerhalten hat. In
den Häfen sind Freilager zur Erleichterung der Disposition über die
Waren einzurichten u. dgl. Die Erhebung muß mit so geringen Kosten
als tunlich durchgeführt werden.
12, Die Steuerbestimmungen müssen klar und bestimmt sein und
dem Publikum allgemein zugänglich gemacht werden, damit die Kenntnis
und das Verständnis derselben nicht nur nach dem Gesetze, sondern
in Wirklichkeit vorausgesetzt werden können.
13. Die Steuern müssen ausreichend sein, um den regelmäßiger
Bedarf zu decken. Da dieser Schwankungen unterworfen ist, müssen
14. die Steuern beweglich sein, um sich dem Bedarf anzupassen.

Kapitel IL.

Die Personalsteuern.

$ 18.

Die Einkommensteuer.

Ad. Held, Die Einkommensteuer. Bonn 1872.
v. Scheel, Die progressive Besteuerung, Tübing, Zeitschr, 1875,
Fr. J. Neumann, Progressive Einkommensteuer im Staats- und Gemeindehaushalt,
 Leipzig 1874, in den Schriften des Vereins £. Sozialpol. ‚Bd, VIII u. IX.
Verhandlungen des Vereins f. Sozialpolitik. Leipzig 1875.
Dr. Otto Mueller, Die Einkommensteuergesetzgebung in den verschiedenen
Ländern. Jena 1902.
Dr. Gustav Schmidt, System, krit. Darstellung der zurzeit in Deutschland
und in Oesterreich bestehenden Stantseinkommenstenergesetze. 1900.

Die Aufgabe ist bei dieser Steuer nach dem oben Gesagten, die
Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen durch direktes Erfassen des
Einkommens zu ermitteln und die Besteuerung unter Berücksichtigung
der persönlichen Verhältnisse und Durchführung einer Progression zu
realisieren, Das Einkommen faßten wir auf als wiederkehrende Jahreseinnahmen
 einer wirtschaftenden Persönlichkeit, die verbraucht werden
können, ohne die Vermögenslage zu verschlechtern.
Zur Erreichung des Zweckes können folgende Wege eingeschlagen
werden:
1. Man geht von den Einnahmequellen aus, bestimmt bei ihnen
den Reinertrag und sucht dann in Zweiter Linie die Verhältnisse der
Personen zu berücksichtigen, welche aus demselben ihr Einkommen beziehen,
 um damit die Verteilung des Ertrages zu verfolgen. (z. T. in England.)
2, Man wendet sich sofort an die einzelnen steuerpflichtigen Personen
 und ermittelt dort das Einkommen und die Leistunesfähigkeit.