EDDIE Sohn EEE

sin Nachlaß gewährt, so daß die Steigerung von 5% bis 5%, vorlag;
außerdem konnten bei diesem geringen Einkommen die Stärke der
Familie und sonstige die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Momente
berücksichtigt werden. Der Ertrag war sofort 5 Mill. Pf. St. Im J ahre
1815 wurde die Steuer auf die ursprüngliche Höhe, auf 10%, des Einkommens
 verdoppelt, um einen Teil der Kriegskosten damit zu decken.
Aber gerade diese Ueberspannung war es, welche die Steuer zu Fall
brachte. Nach Beendigung des Krieges nahm die Opposition solche
Dimensionen an, daß man sich genötigt sah, schon im Jahre 1816 die
Steuer aufzugeben; jedoch wurde sie bald wieder hervorgeholt.
Anfang der vierziger Jahre waren die Ausgaben Englands durch
Kriege mit China und in Indien gewaltig gesteigert, während die industrielle
 Krisis die Einnahmen aus indirekten Steuern sehr vermindert
hatte, so daß man sich mehrere Jahre hindurch außer Stande sah,
die Bilanz zu wahren, und das Defizit sich fortdauernd steigerte. Da
zu gleicher Zeit die Freihandelsliga mit wachsendem Erfolge gegen
das strenge Schutzzollsystem arbeitete und die bisherigen hohen Zolleinnahmen
 zum Teil nicht mehr aufrecht erhalten werden konnten, sah
man sich genötigt, zu den direkten Steuern die Zuflucht zu nehmen,
wodurch man die Unterstützung jener Liga gewann. Ganz plötzlich
brachte Robert Peel die bisher sorgfältig geheimgehaltene Vorlage
einer Einkommensteuer im Jahre 1842 vor das Unterhaus und setzte
nach kurzer Zeit unter dem Druck der Verhältnisse die Annahme
durch. Die Königin erklärte, sich selbst der Einkommensteuer unterwerfen
 zu wollen, und bewog dadurch auch das Oberhaus zur Zustimmung,
 zumal die Steuer als eine ganz vorübergehende Maßregel
hingestellt wurde. Das Einkommen sollte erst von 150 Pf. St. an zur
Steuer herangezogen werden, und diese 7 d. pro Pfd. St, betragen. 1872
kam die Bestimmung hinzu, daß bis 300 Pf. St. je 80 Pf. St. steuerfrei
bleiben sollten; 1874, daß 160 Pf. St. die untere Grenze zu bilden
hätten, welche bis zu 400 Pf. St. in Abzug gebracht werden sollten.
Von 4 bis 500 Pf. St. blieben 100 Pf, St. steuerfrei, seit 1899 dagegen
150; von 5—600 Pf. St. 120; von 6—700 Pf. St. noch 70 Pf. St. ete.
Die Höhe der Steuer wird für jedes Budget besonders bestimmt, da
die Einkommensteuer als Ergänzung zu den übrigen Steuern benutzt
werden soll. 1872—73 wurden 4 und 3 d., 1874 und 75 2 d.
pro Pf. St. erhoben, 1855—57 (infolge des Krimkrieges) 14 und 16 d.,
1895—1900 8 d., 1901 aber 12 d. oder 1 Sh. 1902 14 qd. 1903 15 d.
1904 11, 1905 12 d.
Die Steuer ist in 5 Abteilungen zerlegt (Schedules).
a) betrifft das Einkommen aus Grund und Boden, Bergwerken,
Eisenbahnen;
b) das aus Pachtungen, wo ursprünglich in England %, der Pacht
als Gewinn des Pächters angenommen wurde, seit 1894 !/.. In Schottland
 anfangs !/„, ebenso seit 1852 in Irland, seit 1894 2%;
c) betrifft das Einkommen an Kapitalzinsen, Dividenden und aus
öffentlichen Kassen;
d) das Einkommen aus Gewerbebetrieb;
e) aus Besoldungen.
Bei den ersten beiden Abteilungen hält man sich an die Ertragsquelle
 und schätzt den Reinertrag ein. Bei der allgemeinen Verbreitung
 der Pacht gibt diese selbst den ausreichenden Mußstab, und
So wurde sie sehon vorher behufs Auflegzung der Armentaxe verwertet.