Bedeutsam ist ferner, daß jedes Feldstück isoliert geschätzt wurde;
damit ist also seine Bedeutung in der ganzen Wirtschaft nicht zur
Würdigung gelangt. Es ist klar, daß 20 ha Wiesen für das Gut einen
ganz anderen Wert haben, wenn weitere Wiesen nicht mehr vorhanden
sind, als wenn sie nur einen Teil eines größeren Komplexes bilden.
Für jeden Kreis waren besondere Schätzungskommissionen gebildet,
die unabhängig von den anderen innerhalb des Kreises die Taxation
selbständig ausführten. Dies geschah in der Weise, daß für jeden
Kreis Musterstücke ausgewählt wurden, indem zuerst solche des
besten und des schlechtesten Landes bestimmt und dazwischen die anderen
 nach 6 Klassen abgestuft wurden. Für diese Musterstücke stellte
man den Reinertrag fest, verglich das übrige Land nur mit den Mustern
und reihte es dann in die betreffenden Klassen ein. Auf diese Weise
war die erste Klasse in verschiedenen Kreisen mit einem sehr verschiedenen
 Reinertrage festgesetzt; in Westpreußen mitunter 36 Sgr.,
am Rhein dagegen mit 420 Sgr.; die 8. Klasse dort mit 3, hier mit
20 Sgr. Die Gleichheit konnte damit wohl innerhalb der einzelnen
Kreise leidlich erzielt werden, aber nicht für das ganze Land. Dieses
suchte man durch besondere Kommissionen für die größeren Distrikte
zu erreichen. Die Kreiskommissionen wurden zur Hälfte von der Regierung,
 zur Hälfte von den Kreisständen aus den Sachverständigen
der Gegend gewählt. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz eines Regierungskommissars.
 783%, von den 2700 Taxatoren waren angesehene Gutsbesitzer,
 und somit die denkbar geeignetsten Personen herangezogen.
Zur Ausgleichung zwischen den Kreisen wurden ähnlich zusammengesetzte
 Bezirkskommissionen bestimmt, und für das ganze Land hatte
eine Zentralkommission, die zur Hälfte von dem Abgeordnetenhause,
zur Hälfte vom Finanzminister gewählt wurde, das Werk zu beanufsichtigen.
 Die Revisoren nahmen für gegen drei Mill. Tlir. Erhöhungen
und für ca. eine Mill. Ermäßigungen vor. Die Gesamterhöhung betrug
26,3 %, nach Abzug der Entschädigungen 15,7 %. Es wurde nämlich
denjenigen, welchen durch Verträge bestimmte Privilegien der Steuerfreiheit
 zugesichert waren, das 20fache der Steuer, den nur tatsächlich
 befreit gewesenen das 13%, fache der Steuer als Kapitalabfindung
 gewährt. Um das Werk dauernd richtig zu erhalten, wurde
es in Flurbüchern niedergelegt und durch besonders dazu angestellte
Fortschreibungsbeamte, welche alle Veränderungen in der Bodenbenutzung
 sowie in der Besitzverteilung zu notieren hatten, mit den
tatsächlichen Verhältnissen in Einklang erhalten,
Die Steuerveranlagung sollte alle 19 Jahre einer Revision untersogen
 werden, doch ist es nie dazu gekommen, da man genötigt gewesen
 wäre, das ganze Katasterwerk zu erneuern.
Unzweifelhaft war in kurzer Zeit Außerordentliches geleistet, und
es ist kaum zu erwarten, daß überhaupt ein günstigeres Krgebnis durch
solche Steuerveranlagung zu erlangen ist. Gleichwohl befriedigte das
Resultat schon unmittelbar nach der Vollendung nicht, und noch viel
weniger in der späteren Zeit. Zwischen den verschiedenen Kreisen
bestanden wesentliche Verschiedenheiten. Es ließ sich nachweisen, daß
schon damals z. B. in dem Regierungsbezirke Marienwerder die
durch die Pfandbriefinstitute aufgenommenen Taxen größerer Güter in
dem einen Kreise nur das 250fache der Grundsteuer ergaben, dagegen
in einem anderen benachbarten Kreise das 1200fache, obgleich die
Landschaften. welche unkündbare Darlehen gewähren, auch den Durch-