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Steuer von einzelnen Gemeinden ausgegangen sind, kommen wir später
noch darauf zurück,
Zur Erleichterung des Neubaues wird es gerechtfertigt sein, in
den ersten Jahren Steuerfreiheit zu gewähren, doch muß auch dieses
mit Maß geschehen, weil sonst auf Kosten der alten Häuser der
Neubau forciert wird, was zur Vergeudung des Nationalkapitales Veranlassung
 gibt.
Das Ergebnis war:
in Preußen 1893 : ..
in den Städten 1894
» » 1904
auf dem Lande 1894
” ” ” 1904
Bayern 19045 . .
Württemberg . ac #4
x auszinssteuer .
Oesterreich 1902 X Hausklassenst. .
Frankreich (Tür- u. Fensterst.) 1904
Großbritannien 1904. .

»
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»

8 29.
Kapitalrentensteuer.
Der Begriff‘ des Kapitals wird hier mit dem des Leihkapitals
‚dentifiziert, im Gegensatz zu demjenigen, welches im eigenen Wirtschaftsbetriebe
 tätig ist und in der Gewerbesteuer bereits Berücksichtigung
 findet. Die Kapitalrentensteuer bildet deshalb die notwendige
Ergänzung zur Grund- und Gebäudesteuer, wo, wie wir sahen, die
Hypothekenschulden gewöhnlich nicht berücksichtigt werden, und auch
sine Ergänzung zur Gewerbesteuer. Sie ist zur Vervollständigung des
Ertragssteuersystems erforderlich. Es kommen hierbei vor allem in
Betracht die in zinstragenden Papieren der Staaten und Kommunen
und in sonstigen Obligationen angelegten Summen, welche nach der
preußischen Vermögenssteuer auf 21,7 Milliarden Mk. allein in diesem
Lande festgestellt sind, während die ganze Anlage in Grundbesitz
mit 22,5 Milliarden zur Besteuerung gelangt, und 8,6 Milliarden, in
Handel und Gewerbe tätig sind. Es gehören außerdem dazu die
Hypotheken. Ob auch die in Aktien angelegten Kapitalien hier
heranzuziehen sind, hängt davon ab, ob sie in der Gewerbesteuer schon
genügend getroffen erscheinen. Der Gegensatz zur Vermögenssteuer
tritt einmal in dieser Beschränkung auf die Leihkapitalien zutage,
außerdem dadurch, daß hier die Rente in Betracht kommt, nicht der
Kapitalsbetrag,
Da es sich um eine Ertragssteuer handelt, sind hier Schulden und
atwaige, mit der Anlage verbundene Kosten nicht in Abzug zu bringen.
Aber auch in dieser Form könnte auf die persönlichen Verhältnisse Rücksicht
 genommen werden, indem kleine Beträge frei gelassen werden, wie
ebenso Sparkasseneinlagen, was auch in den meisten Ländern geschehen
ist. Die Freilassung der kleinen Beträge erscheint schon aus der naheliegenden
 praktischen Rücksicht geboten, daß ihre Einziehung der Behörde
 mehr Umstände verursachen, als der Ertrag rechtfertigt.
Die Veranlagung kann teils an der Quelle geschehen, teils durch
Fassion oder Selbstdeklaration. Nur durch die letztere Maßregel sind
die im Auslande angelegten Kapitalien genauer zu treffen, und eben