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Anhalte zur Schätzung des angegebenen Ertrages bieten die folgenden
 Momente:
1. Das in dem Geschäfte tätige Anlagekapital, wie die Gebäude,
 Maschinen usw.
2. Das Betriebskapital, welches zur Beschaffung des Rohmaterials,
 der Lohnzahlung usw. erforderlich ist. .Außenstehende
werden aber nur schwer diese beiden Momente mit einiger Genauigkeit
 festzustellen vermögen. Bei den Aktiengesellschaften, wo die Einlagen
 bekannt sind, hält man sich an diese.
3. Der Umfang der Geschäftstätigkeit, wie er aus der
Zahl der beschäftigten Arbeiter wie der mechanischen Hilfsmittel
usw. zu erkennen ist. So in kaufmännischen Geschäften die Zahl der
Angestellten, Dies Moment wird aber nur zur Vergleichung zwischen
Unternehmungen derselben Gattung ausreichen, nicht aber an und
für sich den Ertrag ersehen lassen. Eine Druckerei, welche die doppelte
Zahl, von Schnellpressen beschäftigt wie eine andere, wird unter sonst
gleichen Verhältnissen mit dem doppelten Ertrage anzusetzen sein:
ebenso eine Spinnerei mit der doppelten Zahl der Spindeln, ein Fuhrgeschäft
 mit der doppelten Zahl der Pferde, ein Schneiderunternehmen
mit der doppelten Zahl der. beschäftigten Gesellen usw. Doch ist
zu bemerken, daß mit der Größe des Unternehmens der Profit auch
über das Verhältnis hinaus zu wachsen pflegt, also das größere Geschäft
auch mehr als das Doppelte an Reinertrag voraussetzen läßt. Gerade
dieser letztere Punkt ist bei der Schätzung besonders ins Auge zu
fassen, aber nur auf Grund praktischer Erfahrung angemessen zu berücksichtigen.

4. Einen sehr brauchbaren Anhalt gewährt der Bezug an Rohmaterial,
 der vielfach durch die Inanspruchnahme der Eisenbahn festgestellt
 werden kann. Die Quantität Baumwolle, welche eine Spinnerei
zur Verarbeitung bezieht, die Zahl der Ochsen, welche ein Schlächter
braucht, das Bierquantum, welches eine Restauration aus den Brauereien
erhält, die Zahl der Wechsel und deren Höhe, welche von einer Bank
diskontiert werden, gewähren einen tiefen Einklick in die Betriebsand
 Erwerbsverhältnisse.
5. Die Größe des Absatzes, wie z. B. die Quantität des Bieres,
welche eine Brauerei zur Versendung bringt, der Kohlen und Erze,
welche der bergmännische Betrieb ergibt usw., ist zu berücksichtigen,
Freilich sind es nur verhältnismäßig wenig Betriebe, bei denen man die
entsprechende Einsicht zu gewinnen vermag. Bei Besteuerung der
Großbazare hat man die Größe des Umsatzes als Maßstab angenommen
und ihn mit einem gleichmäßigen oder steigenden Prozentsatz belegt.
Nun ist der Umsatz in einem Handelsgeschäft bekanntlich noch gar
nicht maßgebend für den Reinertrag, der oft bei bedeutendem Umsatz
sehr gering ist. Außerdem kann dieser mit Genauigkeit nur aus den
Geschäftsbüchern entnommen werden, die dann auch zur Feststellung
des Reinertrages verwertet werden können.
6. Die benutzten Räume kommen in Betracht, welche tatsächlich
 in Frankreich zum Maßstabe der Leistungsfähigkeit genommen
sind. Doch wird man dadurch häufig gänzlich mißgeleitet. Denn sehr
bedeutende Geschäfte können in kleinen Kontoren gemacht werden, wie
nicht immer groß angelegte Geschäfte mit imposanten Schaufenstern den
höchsten Ertrag abwerfen, sondern vielfach gerade unansehnliche Läden,