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892

Die Einnahmen aus der Verhbrauchsabgabe von Vieh, Fleisch,
Fleischwaren und Fett betrugen 1892/93: ?)

in Breslau
Posen
Potsdam
Kassel
Aachen
Wiesbade
Mainz
Dresden

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| 446 497
294 51
286 964
255.177
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Darmstadt 185 341 Mk.
München 245176
Nürnberg 13398
Stuttgart 522890 „
Straßburg 388578
Metz 228 144
Mühlhausen 204047
Augsburg 56 246

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Eine Schlachtsteuer besteht in Sachsen nach den Gesetzen
von 1852 und 67; sie ist eine allgemeine Landessteuer und wird von
jedem Stück Rindvieh und Schweinen vor dem Schlachten erhoben. Auch
wer für den Hausbedarf schlachtet, z. B. der Bauer, der Tagelöhner hat
die Steuer zu entrichten. Für den Ochsen werden in großen Städten
21 Mk., in den kleinen 18 Mk., für sonstiges Rindvieh 12 Mk., bei
einem Gewicht unter 300 Pfad. 6 Mk., für Schweine 2 Mk. (bis 1892 4 Mk.)
gezahlt. Im Jahre 1901 brachte die Schlachtsteuer 5087 288 M k., dazu
kam die Uebergangsabgabe von Fleischwerk mit 320955 Mk, und eine
Verbrauchsabgabe von Fleischwerk mit 279537 Mk., zusammen 5687 780.
das sind 1,3 Mk. pro Kopf der Bevölkerung.
In Italien bestand bis zum Jahre 1884 eine Mahlsteuer, welche
der Kunde von dem Getreide zu zahlen hatte, welches er der Mühle
übergab. Später wurde ein besonderer MeBß- oder Zählapparat in der
Mühle angebracht, durch welchen die Quantität Getreide bestimmt wurde,
welches zum Vermahlen in die Mühlsteine floß. Weizen war mit 2 L.
pro 100 Kilo, Mais und Roggen mit 1 L., Hafer mit 1,20 L. belastet.
Das Ges. v. 23. Jan. 1902 bestimmt, daß fortan die Gemeinden keine neuen
Oktrois einführen und die Tarifsätze nicht erhöhen dürfen, Am 1.Juli
1902 wurde der Steuersatz für Getreide auf 2 L. pro 100 kg festgesetzt,
am 1. Juli 1903 auf 1 L. herabgesetzt und am 30. Juni 1904 ganz aufgehoben.
 Ersatz wird zunächst durch die Staatskassen gewährt, dann
Jlurch Zuschläge zur Grund- und Gebäudesteuer,

$ 37.
Kritik der Besteuerung des Fleisches und Mehles,
Gegen diese Steuern ist zu sagen, daß sie, wie die Salzsteuer, annähernd
 wie eine Kopfsteuer wirken.. Unter unseren Verhältnissen trifft
eine Mahlsteuer besonders auf Roggen die unteren Klassen weit stärker
als die höheren. Eine Schlachtsteuer belastet allerdings die wohlhabenderen
 Klassen in höherem Maße, sie ist aber nicht imstande, die Wirkungen
 der Mahlsteuer auszugleichen und erschwert es der Bevölkerung,
eine solche Ausdehnung des Fleischgenusses herbeizuführen, wie sie
unzweifelhatt wünschenswert ist, zumal in Deutschland, wo von der
Arbeiterbevölkerung viel zu wenig Fleisch genossen wird. Anfang der
sechziger ‚Jahre wurde in den mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städten
Preußens der Verbrauch pro Kopf und Jahr festgestellt auf: 95,5 Pfd.
Weizen, 209 Pfd. Roggen bei 5,2 Mk. Steuer, 76 Pfd. Fleisch bei 4 Mk.
Steuerzahlung, Für die Familie eines höheren Beamten stellten wir folgenden
 Jahresverbrauch pro Kopf fest: 25 Pfd. Weizen, 80 Pfd. Roggen

1) Nachrichten vom deutschen Landwirtschäftsrat 15, Jan. 1899. Jahrg, III.
Nr. 12.