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achten: und sich nicht vermindert haben werden. Die Einnahmen
für Obstwein sind. von 15,1 auf 6,6 Mill. zurückgegangen. ;
- In Deutschland sind unter ganz anderen Verhältnissen auch
andere Rücksichten zu nehmen. Eine erhebliche Belastung würde hier unzweifelhaft
 die Weinproduktion sehr herabdrücken und damit eine: ergiebige
 Ausnützung des sonst nicht verwertbaren Bodens verhindern. Kine
Verteuerung des Weines würde leicht dazu führen, den Verbrauch schäd-Jicherer
 Getränke zu verallgemeinern. Bei einer hohen Besteuerung der
anderen Getränke wird man aber schwerlich umhin können, auch den
Wein heranzuziehen, wobei die Einlege- und Schanksteuer am meisten
empfehlenswert erscheint. Ein kleiner Anfang ist mit der Schaumweinsteuer
 von 1902 für das deutsche Reich gemacht, indem für jede aus
der Fabrik zum Verkauf kommende Flasche ?!/, Mk. zu entrichten ist.
Der Ertrag war in den letzten Jahren 4,4 bis 5,2 Mill. Mk.
Die Weinsteuer erscheint besonders angemessen als Gemeindeabgabe
 in den Städten, da die Zufuhr meist durch die Bahn geschieht
und leicht zu überwachen ist. Durch die allgemeinere Einführung
derselben würde dann auch eine höhere Belastung der anderen alkoholischen
 Getränke in Deutschland leichter zu erreichen sein.

8 41.
Die Biersteuer.

v. May, Art. Bierbesteuerung. Handwörterbuch der Staatswissenschaften,
Aufl. Jena 1891.
Ders., Hirts Annalen 1873,
% Siruve. Handwörterbuch d. Staatswissenschaften, 2. Aufl. Bd. 2. Art. Bier.

ji,

Das Bier ist bei mäßigem Gebrauche, namentlich gekocht, als angemessenes
 Nahrungsmittel anzuerkennen. Da aber auch hier ein übergroßer
 Teil des Konsums als reiner Luxuskonsum anzusehen ist, wird
eine Besteuerung sehr wohl zu rechtfertigen sein. Nur wird die Belastung
 unter unseren Verhältnissen mäßiger sein müssen, als bei dem
ungleich schädlicheren Branntwein und dem weniger Nahrungswert,
aber mehr Alkohol enthaltenden Wein. ‘Eine tiefere Einsicht in die
Verhältnisse der verschiedenen Länder gewährt die Statistik in der
folgenden Tabelle, welche sich auf die Mitte der neunziger Jahre bezieht.
Menge des Produktion Steuer Prozente
pro Kopf pro Kopf absol. pro Kopf auflhl Staatsst.
MX. Mk. Mk.

Nordd. Brausteuer-'
 gemeinschaft (1903
Bayern
Württemberg
Baden
Elsaß-Lothr.
Deutschland “
Oesterreich-Ungarn
Britisches Reich 18
Frankreich 72,6
Rußland 4,6
Vereinigte Staaten 59.1

0,84 0,73 —
5,29 2,34 14,8
884 222 zn
3.94 AB —
2 “27 —
„58 32 —
1,29 7 2,7
2 Vet 4,65 4,07 9.45
22 186 0,47 3,2 0,63
— 163 0,15 4,01 0,57
73 ° 442 x 1,79 3,13 6,21

Aus der obigen Tahelle ergibt sich, welche außerordentliche Verachiedenheit
 in‘ der Bierproduktion und -konsumtion und der Steuer
vorhanden jst:. Das bei weitem am meisten bierproduzierende Land ist