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Das Ergebnis der Bierbrauerei und ihrer Besteuerung gestaltete
sich in einzelnen süddeutschen Staaten wie folgt.

Biergewinnung.
Württemberg Baden Elsaß-Lothr.
hl pro Kopf1 hl pro Kopfi hl proKopfl hl proKopf]
1876 12,3 Mill. 280 3,8 Mill. 204 1,1 Mil. 69 0,7 Mill. 46
1886 130 ‚, 240 33 165 13 81 07 „ 46
1900 17,9 ,, 291 38 179 29 1588 11 , 65
1903 17,3 „ 271 BT 168 30. 157 12 „69

Ertrag von Zöllen und
Bayern

Steuer
pro Kopf pro hl
4,51 Mk. — Mk.
563 „ 264,
5,80 „ 251
5,87 „ 244 ,
5,29 „ 234 ©.

1876 19,9 Mill, Mk.
1886 30,6
1896 340 *
1900 361
1903 390

Baden

pro Kopf
1876 2,4 Mill. Mk. 1,59 Mk
1886 43 „ „ 269,
1896 7,2 »” ” 4,13 ” nn ”
1900 80 „ „ 4383 » 264 7
1903 16 or 3,94 245 ©

Steuer
pro hl
Mic

Verbrauchssteuern.
Württemberg

Steuer

57 Mill, Mk.
81
8,8
85
86

pro Kopf
3,01 Mk,
4,06
422 ©
3,91
SA

pro hl
— Mk
2,44
2,28
2,13
222 _

x;

Elsaß-Lothringen

Steuer
pro Kopf pro hl
0.73 Mk. — Mk.
1.09 222
86 » 2,27 ”
4,07 2 2,27 ”
220 227 ”

Mill MI

25 ”
2RQ

2

Auch in Württemberg ist 1856 die Malzsteuer eingeführt,
1881 wurde sie auf 5 Mk. pro 50 kg festgesetzt. Nach dem Gesetz
von 1893 ist der Malzsteuersatz von 10 Mk. für die ersten 50000 kg
bei kleineren Brauereien auf 9 Mk. ermäßigt. Durch Ges. vom 4, Juli
1900 wird bestimmt, daß Malz nur auf von der Behörde genehmigten
Mühlen geschroben werden, Den Ortssteuerbeamten ist von Jeder beabsichtigten
 Schrotung Anmeldung zu machen und von dieser ein Malzschein
 auszufertigen.
In Elsaß-Lothringen besteht noch die Kesselsteuer mit Abzug
 von 20%, von dem amtlich festgestellten Kesselinhalt, 2,30 Mk.
vom hl starken, 58 Pf. vom hl. Dünnbier, Außerdem ist eine Lizenz.
gebühr von den Bierbrauern verlangt: in Unterelsaß 48 Mk., in Oberelsaß
 und Lothringen 28.80 Mk.

$ 44.
Die Gesetzgebung in einigen außerdeutschen Ländern.
In Oesterreich-Ungarn sind die Gesetze von 1852 und 69
in Betracht zu ziehen, außerdem noch das Gesetz von 1875. Wer
brauen will, hat einen Erlaubnisschein zu lösen und eine genaue
Beschreibung der Betriebseinrichtungen der Steuerbehörde zu übergeben,
 worauf die Untersuchung der Einrichtungen, die Feststellung
des Rauminhaltes der Pfannen, der Maischbottiche usw. stattfindet.
Hierauf ist ein vorgeschriebenes Formular über den beabsichtigten