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haupt nicht entbehren zu können. Die neuere Zeit hat aber mancherlei
Hilfsmittel als Ersatz geboten (Lupine, Seradella usw.). Außerdem
hat man gelernt, durch angemessene Zusammensetzung des Futters
auch die unverbrannte Kartoffel zu hoher Verwertung als Viehfutter
zu bringen, so daß sie bei niedrigen Spirituspreisen durch Verfütterung
vielfach ebenso hoch verwertet werden kann als in der Brennerei. Das
wird durch die neuere Trocknung der Kartoffeln, wodurch sie haltbarer
und transportabler werden, wesentlich gefördert.
Man hat ferner gemeint, Abfallobst, Treber, Beeren usw. nicht auf
andere Weise verwerten zu können und deshalb die kleinen Brennereien
stützen zu müssen, welche dem Bauern gutes Viehfutter und einen
Nebenverdienst gewähren. Durch Entwicklung einer rationellen Obstkultur,
 namentlich von solchen Sorten, die sich zum Darren eignen,
und Anlage von Obstdarren in den Gemeinden kann hierfür ein Ersatz
geboten werden, und selbst ein wirtschaftlicher Verlust wird der Gesamtheit
 zugute kommen, wenn die Trunksucht dadurch entsprechend
vermindert wird. Der Gewinn an Futter in diesen kleinen Brennereien
ist außerdem so gering und auf eine so kurze Zeit im Jahre reduziert,
daß ihm ein hoher Wert nicht beizulegen ist. Von besonderer Bedeutung
 wäre es, wenn es gelänge, dem Alkohol eine andere wirtschaftliche
 Verwertung als zum menschlichen Konsum in größerer
Ausdehnung zu verschaffen, wie zur Licht- und Motorkrafterzeugung.
Die in der neueren Zeit mit solchen Versuchen gemachten Fortschritte
lassen das Beste erhoffen. Die Aufgabe des Staates ist es, unbedingt
diese durch Steuerfreiheit zu begünstigen, den Trinkbranntwein aber
ım so stärker zu belasten.

&amp; 46.
Die Arten der Besteuerung.
Die Brennerei hat die Aufgabe, aus Stärkemehl oder unmittelbar
aus Zucker Alkohol zu gewinnen. In der Kartoffel und im Getreide
wird durch Zusatz von Gerstenmalz und die darin enthaltene Diastase
das Stärkemehl in Zucker verwandelt, nachdem die Masse gekocht
und zerkleinert mit dem Malze gehörig durchgerührt, d. h. eingemaischt
wurde. Der abgekühlten Masse wird Hefe als Gärungserreger zugesetzt,
 das Ganze dann in großen Bottichen einem ca. 75stündigen
Gärungsprozesse überlassen, worauf die abgegorene Masse, aus der
sich Kohlensäure verflüchtigt hat und der Alkohol zurückgeblieben ist,
in die Blase, d. i. den Destillationskessel, übergeführt wird, wo ihr durch
heißen Dampf der leicht flüchtige Alkohol entzogen wird, der in einen
Kühlapparat zum Niederschlag gebracht wird und in den Kellerraum
in größere Sammelgefäße abfließt. An dieses Verfahren schließen sich
die verschiedenen Steuerarten an.
LI. Der Blasenzins bestand in Preußen von 1810—20 und
wurde in Baden bis 1887 angewendet. Man ging davon aus, daß
innerhalb 24 Stunden der vierte Teil des Rauminhalts der Blase an
Branntwein zu 50° gewonnen werden könne, und legte dementsprechend
die Steuer nach der Größe der Blase auf, Indessen hat man bald durch
eine häufigere Abtreibung der Blase und damit durch eine größere
Ausnutzung des Blasenraums sehr viel mehr Alkohol zu erzielen vermocht,
 als vorausgesetzt war, und die Steuer führte dazu, auf Kosten
der ökonomischen Ausnutzung des Materials den Brennprozeß über-