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sowie zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden soll. Nur die
Essigbereitung befreit den Spiritus nicht auch von der Maischraumund
 Materialsteuer usw. Der exportierte Branntwein ist von der Verbrauchssteuer
 befreit und erhält noch eine Steuervergütung von 6 Mk.
pro hl Alkohol. Der HEinfuhrzoll ist auf 180 Mk. für gewöhnlichen
Branntwein, mit 125 auf Arak, Kognak usw. normiert.
In den Süddeutschen Staaten waren bis in die neuere Zeit
verschiedene Arten der Steuererhebung im Gebrauch, wie vor allem in
Baden der Blasenzins, während in Württemberg und Bayern
noch in den letzten Dezennien die Maischraumsteuer akzeptiert war.
Die Reichsgesetze von 1887 und die folgenden sind nun auch für die
süddeutschen Staaten maßgebend geworden.
Die Branntweinbrennerei im ehemaligen Branntweinsteuergebiet.
; davon andere nicht
Peennensicn Kartoffel- Getreide- BE mehlige Stoffe
Brennereien *  verarb. Brennereien
1880/81 26 801 4272 2861 1328 19643
1889/90 26531 3920 2461 1166 20183

In ganz Deutschland,

1891/92 59 798
1900/01 74 840
190304 660381

land- ge- land- ge- land- gewirt-
 werb- wirt- werb- wirt- werbschaftl.
 liche schaftl. liehe schaftl. liche
5804 14 4802 875 652 456 48 255
5796 61 6164 884 519 385 61 6691)
6059 22 8934 788 440 347 50 160

Die Finanzergebnisse im Deutschen Reiche.
(In Millionen Mark.)

Maischvottich-


Materialsteuer


Vergütun- Nettozen
 f. aus- Netto- ertrag d.
geführten ertrag der Veru.
 gewerb- Maisch- brauchslich
 verw. usw. Steuer ıbgaben
Branntw. NSW.
91,6 2,1
1233 82
180,5 3,3
1220 56

Eingangs- a Nettoertrag
zoll Summa pro Kopf

Mk.
1887/88 34,6 27 24,8
1890/91 325 10,1 224
190001 400 17,5 225
1903/04 363 190 173

118,6
153,9
155,1
1455

2,51
3.10
2,74
246

Produziert wurden 1903/04
2323000 kontingentiert waren.

3854299 hl reinen Alkohols, wovon

$ 48.
Die Gesetzgebung in außerdeutschen Ländern.
In Oesterreich bestand seit 1835 die Maischraumsteuer, die
1850 auch in Ungarn eingeführt wurde. 1862 ging man zur Fabrikatsteuer
 über, unter Aufstellung eines Meßapparates, der sich indessen
nicht bewährte. Man sah sich daher genötigt, 1865 wieder zur Maischraumsteuer
 zurückzukehren, ließ sie indes pauschaliter entrichten. Damit
war eine Prämie auf Dickmaischen und schnelles Abbrennen zugleich
gelegt, was zur Vergeudung von Material und zur Benachteiligung der
Staatskasse führte, 1878 wurde zunächst neben der Pauschalierungs-1)

 Die Zahl wechselt sehr je nach der Obsternte, 1899/1900 waren nur 59024
Brennereien dieser Art im Betriebe. Elsaß-Lothringen hatte allein im letzten Jahre
26 798, Baden 27407 solcher im Betriebe, die Wein-, Hefe-, Treber-, Obst- und
Brauerelabfälle verarbeiteten.