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mittelbaren Kraftersatz bei starker Anstrengung als Ausbhilfsmittel
angewendet werden soll, oder als dauerndes, tägliches Nahrungsmittel.
Im letzteren Falle, für den allein eine Verbilligung von höherer Bedeutung
 ist, bleibt aber noch festzustellen, ob nicht die Erweiterung
der Flieischnahrung noch mehr zu leisten vermag.
Bei einem Lohndiener und kleinen Handwerker konstatierten wir
in den siebziger Jahren nur einen Jahresverbrauch von 1!/, kg Zucker,
bei einem kleinen Beamten 10 kg, bei einem höheren Beamten 12—16 kg.
In den meisten wohlhabenden Häusern ist der Zuckerkonsum noch weit
höher zu veranschlagen, insbesondere, wo der Teegenuß allgemein ist,
der auf den Zuckerkonsum einen bedeutenden Einfluß ausübt. Der
Zucker ist heutigentags im Kleinhandel mit. 50—70 Pf. pro kg noch
immer verhältnismäßig billig, so daß auch die unteren Klassen als
Genußmittel genügenden Gebrauch davon machen können.
In Mitteleuropa ist der Rübenbau für die Landwirtschaft von
hoher Bedeutung. Er ermöglicht eine sehr intensive Kultur, zwingt
zu tieferer Ackerung, sehr reichlicher Düngung und Beseitigung des
Unkrautes, so daß dadurch die Ertragsfähigkeit des Bodens nachhaltig
 in bedeutendem Maße gehoben wird. Die Rübe eignet sich vortreiflich
 zur Vorfrucht für den Getreidebau, so daß erfahrungsgemäß
auf den rübenbauenden Gütern jetzt neben den Rüben noch mehr Getreide
 gebaut wird als früher ohne dieselben. Die Rübenkultur fördert
 aber nicht nur die Landwirtschaft und gewährt einer großen
Zahl von Arbeitern lohnende Beschäftigung, sie fördert durch die damit
zusammenhängenden Fabrikationszweige auch die Industrie, besonders
den Maschinenbau und hat damit für die ganze Volkswirtschaft eine
hervorragende Bedeutung. Die Zuckersteuer hat hierauf entsprechende
Rücksicht zu nehmen.

8 50.
Die Arten der Zuckerbesteuerung.
Vier Besteuerungsformen sind hier zu unterscheiden: 1. die Materialsteuer,
 nach dem Gewicht der Rüben, 2. nach der Leistungsfähigkeit
der Apparate, namentlich der Diffusionszylinder, 3. die Saftsteuer, nach
der Quantität und dem Gehalte des Saftes in den Siedekesseln, 4. die
Fabrikatsteuer.
1. Die Rohmaterialsteuer wird erhoben nach der Quantität
der gewaschenen und geputzten Rüben, die in dem Momente unter
staatlicher Aufsicht zur Verwiegung gelangen, wo dieselben in die
Schnitzelmaschinen zur Verkleinerung gebracht werden sollen. Sie er+
fordert die ständige Stationierung eines oder mehrerer Beamten in der
Fabrik. Der Vorteil des Verfahrens liegt darin: 1. daß die Verarbeitung
 der Rüben ganz unbehelligt bleibt, die Steuerbehörde in
keiner Weise beeinträchtigend auf den Fabrikbetrieb einzuwirken braucht.
2, Defraudation ist kaum zu befürchten, da die voluminösen Rüben leicht
zu überwachen sind. 3. Sie setzt eine Prämie aus auf die Verarbeitung
nur guten Materials und fördert damit die Erzielung sehr zuckerreicher
Rüben; wie sie ebenso jede Verbesserung in der Fabrikationsmethode
zur Verwertung alles in dem Safte vorhandenen Zuckers erheblichen
Gewinn gewährt. Ihr sind unzweifelhaft die großen Erfolge der
deutschen Zuckerindustrie zu verdanken, und aus demselben Grunde hat
man in der neueren Zeit die gleiche Steuer in Frankreich an Stelle