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der Fabrikatsteuer aufgelegt. In Deutschland glaubte män jetzt di&amp;se
Anregung entbehren zu können, weil die Ausbeutung des Materials als
erschöpfend angesehen wird, und die Ausbildung der Rübenzucht einen
sehr hohen Grad erreicht hat. Zugleich verschloß man sich der Erkenntnis
 nicht, daß die Steuer einseitig die Gewinnung sehr gehaltreicher
 Rüben begünstigt, selbst mit zu erheblichen wirtschaftlichen
Opfern, während es in höherem Maße wünschenswert ist, die Gewinnung
 einer größeren Quantität Zucker von derselben Fläche, wenn
auch in voluminöseren Rüben zu fördern. Als Nachteile dieser Steuer
sind ferner hervorzuheben die Begünstigung der Gegenden mit angemessenerem
 Klima und „geborenem“ Rübenboden, mit denen kältere
Gegenden mit leichterem Boden, die nicht so zuckerreiche Rüben
liefern, nicht konkurrieren können, welche daher auf dieses Förderungsmittel
 der Landwirtschaft verzichten müssen. Es werden dabei ferner
die großen Fabriken mit den besten Einrichtungen die geringste Steuer
zahlen. Schließlich ist eine genaue Rückzahlung der Steuer bei dem
Export nicht möglich, weil eben die Steuerzahlung je nach dem Material
 und der Art der Verarbeitung eine sehr verschiedene ist. Eine
nicht sehr vollkommene Fabrik in ungünstiger Gegend wird bei.einem
angenommenen Durchschnittssatze zu wenig Steuer zurückerhalten,
während eine große gute Fabrik mit trefflichem Material eine Ausfuhrprämie
 bezieht.
2. Die Besteuerung nach den Apparaten ist eine außerordentlich
 unvollkommene und daher nur als Pauschalierungssteuer durchzuführen.
 Sie begünstigt dabei einen unrationellen Betrieb durch übermäßige
 Ausnutzung der Apparate.
3. Die Saftsteuer wird erhoben, indem die zur Versiedung zu
bringende Quantität Saft in dem Siedekessel gemessen und zugleich der
Gehalt an Zucker bestimmt wird, wie das in Belgien und Holland
der Fall ist. Hierdurch kann die Rübenqualität entsprechende Berücksichtigung
 finden, ohne darum allein ihr (+ewicht in Betracht zu ziehen,
worin ein Vorteil allerdings zu sehen ist. Indessen reicht die Bestimmung
des Zuckergehaltes nach dem spezifischen Gewicht des Saftes nicht aus,
weil oft gerade ein schwerer Saft mehr Eiweißteile enthält und der
Ausbeutung besondere Schwierigkeiten bereitet. Einen genauen MaBstab
 bildet nur die Polarisation, doch ist der Polarisationsapparat
nicht leicht zu handhaben, es liegt daher die Gefahr vor, daß unzureichende
 Beamte damit große Irrtümer begehen. Außerdem wird
durch dieses Verfahren der Betrieb selbst mehr beeinträchtigt. als bei
den sonstigen Methoden.
4. Die Fabrikatsteuer. Sie bildet die allein zutreffende Konsumabgabe,
 und die Steuerrückerstattung bei dem Export kann dabei am
korrektesten durchgeführt werden. ‚Jedes Material kann dabei zur
Verarbeitung gelangen, ohne durch die Steuer benachteiligt zu werden.
Den kleineren Fabriken wird die Konkurrenz mit den größeren erleichtert.
 Es fehlt aber die Prämie auf besonders guten Betrieb, deshalb
hat man in Frankreich 1884 diesen Modus verlassen und ist zur Rübensteuer
 übergegangen, die sich in Deutschland so bewährt hatte; und der
Erfolg ist nicht ausgeblieben. In Deutschland glaubte man, wie erwähnt,
 jetzt die Anregung entbehren zu können, man wollte auch den
weniger begünstigten Gegenden den Rübenbau zugänglich machen, daher
akzeptierte man 1888 die Fabrikatsteuer und erzielte in kurzer Zeit eine
erhebliche Erweiterung des Rübenbaus. Die Fabrik muß‘ besondere
Oonrad, Grundriß der volit. Oekonomie. IN. Teil. 4. Aufl. &gt;