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auf 25—836,1, 1871 sogar auf 73,3 Fres. normiert. 1880 betrug. er
durchschnittlich 40 Fres, Als man 1884 die Materialsteuer einführte,
suchte man für 100 kg Zucker 50 Fres. zu erzielen, 1887 60 Fres.
Doch setzte man die Ausbeute aus den Rüben nur auf 6% an,
1890—91 bei dem Diffusionsverfahren nur auf 7,75%; was darüber
arzeugt wird, trägt nur die halbe Steuer; beträgt die tatsächliche Ausbeute
 über 10,5 %, so wird die eine Hälfte dieser weiteren Ueberschüsse
mit 30 Fres., die andere dagegen mit 60 Fres. belastet. Durch Ges.
vom 28, Jan. 1903 ist die Raffinationsabgabe von 4 auf 2 Fres, herabgesetzt,
die Zuckersteuer beträgt nun 25 Fres. pro 100 kg Raffinade und
26,75 Fres. für Kandiszucker. Die Prämien, welche Frankreich in der
neueren Zeit gezahlt hat, wurden 1886—87 auf 11,6 Fres. pro 100 kg
beziffert, gingen dann unter Schwankungen herab 1889—90 auf 8,2,
1890—91 auf 4,5 Frcs, Der Konvention gemäß sind sie nun beseitigt.
Die Steuererträge sind erheblichen Schwankungen unterworfen gewesen.
1885 betrugen sie 68,6 Mill. Fres., 1892 162,3 Fres., 1897 194,3 Mill.
Fres., pro 1901 sind sie auf 168 Mill. veranschlagt gewesen, aber es
kamen nur 136,3 Mill. ein, 1905 106,5 Mill.
In Oesterreich-Ungarn begann man 1849 mit einer Fabrikatsteuer,
 die sich jedoch nur ein Jahr zu halten vermochte, worauf die
Rübensteuer akzeptiert wurde, zunächst 5 Kr. pro Zentner. Nach verschiedenen
 Veränderungen, die wir übergehen dürfen, wurde sie 1857
auf 18 Kr. erhöht, worauf dann noch in den folgenden Jahren Zuschläge
 von 10 und 30% folgten. Im Jahre 1865 wurde die Pauschalierung
 nach der Leistungsfähigkeit der Betriebseinrichtungen und der
Zeitdauer ihrer Benutzung an die Stelle gesetzt. 1875 legte man den
Steuersatz von 73 Kr. pro 100 kg der Berechnung zugrunde, 1878
trat noch die Kontingentierung des Krtrages der Abgaben hinzu.
Gleichwohl zeigte sich die Kontingentierung bei den rapiden Fortschritten
 der Technik als unzureichend, und die gewährten Exportbonifikationen
 hatten zeitweise die ganze Steuer aufgezehrt. 1888
wurde daher eine Verbrauchsabgabe von 11 Gld. pro 100 kg angesetzt
 und eine feste Ausfuhrprämie von 1,60 Gld. bei 93 %, Gehalt,
von 2,30 Gld. für Raffinade mit mehr als 99,5.°%% gewährt. Die Ge-3amtsumme
 der Prämien sollte aber im Jahre 5 Mill. Gld. nicht überschreiten.
 Mehrzahlungen wurden von den Fabriken nach der Höhe
ihrer Produktion wieder eingezogen. Dadurch minderte sich die faktisch
gezahlte Prämie pro Zentner Zucker erheblich, 1888—90 etwa auf
1,22 Gld. Durch Gesetze vom 28, und 31. Jan. 1903 ist die Quantität
Zucker, welche gegen Verbrauchsabgabe in den Verkehr gebracht werden
darf, kontingeuntiert; für Oesterreich auf 2,7 Mill. dz, für Ungarn
 auf 864,000, für Bosnien und die Herzegowina 26,000 dz,
während die Ausfuhrprämie in Fortfall kam. Oesterreich-Ungarn produzierte
 1880—81 5,3 Mill, 1893—94 8,2, 1902—03 8,3 Mill. Zentner.
Die Einnahmen aus der Steuer allein betrugen im Jahre 1891 51 Mill.
Kr., 1904 106,14 Mill. Kr., in Ungam 31 Mill. Kr.
In Rußland besteht seit 1881 die einfache Fabrikatsteuer neben
einem außerordentlich hohen Schutzzoll, unter welchem die Produktion
gewaltig gestiegen ist, von 2,7 Mill. Zentner im Jahre 1880—81 auf
6,5 Mill, 1892—94 und 9,3 Mill, 1901, Die Einnahmen aus der Rübensteuer
 hetrugen 1897 47,5 Mill. Rubel. Im Jahre 1904 erwartete man
79,2 Mill. Rubel.
In verschiedenen Ländern, besonders in Frankreich, Oester-HE
