ENG ran A
an
ZH ALERT EEE

L19

daher ‚sehr beschränkt, die. Kontrolle muß bei dem Pflanzer eine fortgesetzte
 sein, aber der Fabrikbetrieb bleibt dabei unbehelligt: Dies
letztere Moment war. seinerzeit für das deutsche Gesetz bestimmend,
3. Die Fabrikatsteuer. Sie kann durchgeführt werden, a. als
Fakturensteuer, indem allein nach den Angaben der Fabrikanten
über die von ihnen verarbeiteten und fertig gestellten Quantitäten die
Steuer erhoben wird, wie das Anfang der sechziger Jahre in den Ver.
Staaten der Fall war. b. Nach den Paketen mit zum Verkauf bestimmter
 Ware, welche einer Stempelung unterworfen sind, wie das
seit 18#8 in den Vereinigten Staaten geschieht, dann in Mexiko,
Kanada, Brasilien. c. Das Banderollensystem, indem alle
Fabrikate nur in einer Verpackung in den Handel gebracht werden
dürfen, welche mit einer bestimmten Banderolle umklebt ist, so daß
nur nach Vernichtung derselben der Tabak herausgenommen werden
kann. Die Banderollen werden nach dem Steuersatze von der Regierung
verkauft. Dieses Verfahren findet sich in Rußland, Bulgarien
und Rumelien.
Das Fakturensystem (Detaillierte Buchführung) allein hat sich als unzureichend
 erwiesen, weil die Kontrolle außerordentlich schwierig ist, so
daß die Defraudation leicht übergroße Dimensionen annimmt. Die letzteren
beiden Systeme liefern, unterstützt von der Fakturenforderung, anerkanntermaßen
 eine große Sicherheit. Sie lassen den Tabakbau frei, wie die
Fabrikation selbst, und da nur das fertige Fabrikat in den Handel kommt,
findet die Erhebung erst statt, kurz bevor es dem Konsum übergeben wird.
Eine Abstufung nach dem Werte aber hat sich bisher auf die Dauer nicht
durchführen lassen. Sowohl in den Ver. Staaten wie in Rußland
hat man den Versuch nach kurzer Zeit wieder aufgegeben, weil man
der Defraudation nicht zu steuern vermochte. Dieses ist allein bei
der vierten Art der Besteuerungsform möglich, bei-dem Monopol.
4. Dasselbe kann entweder nur Handelsmonopol oder nur
Fabrik monopol, oder wie es meistens der Fall ist, beides vereinigt
sein. Wir finden es gegenwärtig in Oesterreich-Ungarn, Frankreich,
 Italien, Rumänien, Serbien, dann in Portugal, wo
es an eine Gesellschaft verpachtet ist, in Spanien, der Türkei,
wo es unter Staatsbeteiligung einer Privatgesellschaft : zur Verwaltung
übergeben ist. In Japan wurde es 1899 eingeführt.
Die Vorteile des Monopols liegen hauptsächlich darin, daß man
mehr als erfahrungsgemäß bei der Fabrikatsteuer.nach dem Werte
des Konsumartikels die Steuer abzustufen vermag. Auf die feineren
Zigarren, welche nur der reichere Mann verbraucht, kann ein wesentlich
 höherer Zuschlag gelegt werden, als auf die mittlere Qualität,
während die geringen Sorten, die der einfache Arbeiter verwendet,
mit besonderer‘ Nachsicht... behandelt werden können. Durch diese
Anpassung an die Leistungsfähigkeit kann natürlich auch eine weit
höhere Summe aus dem Objekte gezogen werden, ohne einen übermäßigen
 Druck auszuüben. Freilich zeigt es sich, daß in der Praxis
auch hierin enge Schranken gezogen sind, denn die Haupteinnahme
ist doch nur aus dem Konsum der großen Masse der Bevölkerung zu
ziehen, während der Luxuskonsum auch bei einer hohen Steuer die Kasse
nur wenig bereichert. Daher kann der Nachlaß für die untere Klasse
doch nicht sehr erheblich sein, wenn das Monopol genügend einbringen
sollt, | Als weitere Vorteile des Fabrikmonopols sind hervorgehoben,
daß dabei unter Durchführung einer starken Zentralisation große Er-