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sparnis an Arbeit möglich ist, und der Staat auch der Gesamtheit.
Ersparnisse an kaufmännischen Spesen durch einen gleichmäßigen Verkauf
 bei kleinen Verschleißern ermöglichen kann. Indessen werden
diese Vorteile wiederum reichlich aufgewogen durch die Beeinträchtigung
 des Privatbetriebes, der bei der Tabakfabrikation reichliche
Gelegenheit zur Verwertung besonderer Intelligenz und Anpassung an
den Geschmack des Publikums hat, Die Konzentrierung des Betriebes.
würde z. B. in Deutschland die über 4000 kleinen Fabriken auf etwa
15 reduzieren und die 110000 Arbeiter, die jetzt darin beschäftigt
sind, etwa auf den dritten Teil vermindern, wobei ein großer Teil der
Arbeiterfamilien aus ihren bisherigen Wohnsitzen herausgerissen und
in die Nähe der neuen Fabriken gezogen würden. Der reichliche und
angemessene Verdienst, der heutigen Tages mancher Frau in der Hausindustrie.
 zufällt, würde damit beseitigt. Daraus ergibt sich zugleich,
daß der Uebergang zum Monopol sehr bedeutende Summen zur Expropriation
 der Unternehmer und zu Entschädigungen von Beamten
und Arbeitern erfordert, eine Ausgabe, welche für längere Zeit den
Vorteil der Monopolisierung für: die Staatskasse beseitigen müßte,
Außerdem wird die Arbeit für den Export bei dem Monopol erfahrungsgemäß
 unterdrückt.
; Der Staat kann nicht, wie die große Zahl der Privatunternehmer,.
die, unter dem Drucke der Konkurrenz stehen, eine solche Mannigfaltigkeit
 der Fabrikate liefern, wie wir sie z. B. in Deutschland kennen,
Die .Monopolfabriken liefern stets nur wenige Sorten, die dafür allerdings
 im ganzen Lande in gleicher, bekannter Qualität zum gleichen
Preise zu haben sind und nur durch die importierten fertigen Waren
sine Ergänzung erhalten.
Auch der Tabakbau leidet unter dem Monopol, indem ihm in
der Ausdehnung bestimmte Schranken nach dem Bedarf gezogen werden
müssen, wogegen allerdings der volle Absatz gegen angemessene Preise
garantiert wird,
‘ Es ergibt sich aus dem Gesagten, daß der Neueinführung eines
Monopols große Schwierigkeiten und Bedenken entgegenstehen, die
nur zu überwinden sind, wo die Finanzlage des Staates zu einer solchen
Maßregel zwingt, und bereits eine starke Konzentrierung in der
Herstellung sich ausgebildeß hat, Dagegen ist es begreiflich, daß
heutigen Tages die Staaten, welche ein Monopol besitzen, auch daran
konsequent festhalten.

8 53.

Die Tabaksteuer in verschiedenen Ländern.

{fn Preußen wurde 1828 eine Flächensteuer eingeführt, mit
vier Klassen nach der Ertragsfähigkeit des Bodens, Die nord- und
mitteldeutschen Länder folgten allmählich dem Beispiel, während die
süddeutschen auf die jnnere Steuer verzichteten, Dabei war der Zoll
sehr niedrig; vor 1853 betrug er 5*/,, von da ab 4 Tir, pro Zentner Rohtabak.
 1868 wurden die Abstufungen fallen gelassen und der höchste Satz
mit. 6 Silbergroschen für 6 Quadratruten allgemein beibehalten und auf
ganz Deutschland ausgedehnt. Da der Ertrag der Steuer sich
dabei als. sehr ungenügend erwies, beschloß man zu einem anderen
Systeme überzugehen, aus welchem höhere‘ Einnahmen zu erwarten
waren. Nachdem das von der Reichsregierung beantragte Monopol