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In Rußland wurde schon 1838 die Fabrikatsteuer eingeführt,
 mit der Erhebung durch Kreuzbandverschluß oder Banderollen,
welche zur Erlegung der Steuer von der Regierung gekauft und zum
Verschluß allen in den Handel kommenden Tabaks verwendet werden
müssen. Bis 1877 wurden. Preisabstufungen derselben nach dem Werte
des Fabrikates gemacht. Seitdem ist der Einheitssatz akzeptiert, abgesehen
 von der geringsten Sorte (Machorta), die früher steuerfrei war,
Jetzt einen geringen Steuersatz zahlt. Das Gesetz von 1882 brachte
eine verschärfte Kontrolle für den Rohtabak und eine Abstufung der
Banderollensteuer nach drei Wertklassen, die 1887 erhöht wurden: Im
Jahre 1893 wurde eine ergänzende Akzise eingeführt und die Patentsteuer
 für den Tabakhandel um 50%, erhöht. Der Tabakbau ist frei,
doch darf der Bauer sein Produkt nur an Fabriken und Engrosniederlagen
 verkaufen. Rohtabaksendungen müssen mit Passierscheinen versehen
 sein, welche von der Steuerbehörde kontrolliert werden. Die
Niederlagen haben Register zu führen, welche monatlich von der Behörde
 revidiert werden sollen. Jede Fabrik muß einen jährlichen
Minimalbetrag von Banderollen entnehmen. Die Versendung darf nur
in Verpackungen nach genauen Vorschriften stattfinden, und vor der
Ausfuhr aus der Fabrik sind die Pakete mit den betreffenden Bunderollen
 zu bekleben. Die geringeren Fabrikate kann die Steuerverwaltung
von der Fabrik zu dem von ihr angesetzten Maximalpreise mit 15%,
Rabatt kaufen. In den Fabriken darf nur ein Materialvorrat gehalten
werden, der dem Bedarf von höchstens 20 Tagen entspricht. Rauchtabak
zahlt pro Pfund erster Sorte 90 Kopeken Steuer, zweiter Sorte 48 Kopeken,
 dritter Sorte 18 Kopeken; Zigarren erste Sorte werden zu 100,
50, 25, 10, 5 und 2 Stück verpackt, und die Banderollen kosten pro
100 Zigarren 1 Rubel bis 2 Zigarren 2 Kopeken, also für jedes Stück
1 Kopeke. Bei der zweiten Sorte kostet die Banderolle für 25 Stück
15 Kopeken, bei der dritten Sorte 7',. Die Preise, zu denen der
Tabak verkauft werden darf, sind von der Regierung festgesetzt. Der
Steuerertrag war im Jahre 1904 aus der Tabaksteuer 46,2 Mill. Rubel.
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika wurde
1862 die Fabrikatsteuer eingeführt, auf Grund einer periodischen
Deklaration der Fabrikanten über ihren Verkauf. Für Tabak wurden
zwei Steuerstufen, für Zigarren vier angesetzt, doch ließ man die
ersteren schon nach einem Jahr fallen. In den folgenden‘ Jahren fand
eine wesentliche Erhöhung statt, und für Zigarren führte man noch
zwei Abstufungen mehr ein, die indessen 1868 wieder fortfielen. In
demselben Jahre fand außerdem eine prinzipielle Aenderung in dem
Kontroll- und Erhebungsverfahren statt. Man begnügte sich nicht mehr
wie bisher mit der Deklaration durch die Fabrikanten, sondern verlangte
 eine bestimmte Verpackung, welche mit einer Stempelmarke
derartig verschlossen wurde, daß sie nur unter Vernichtung der Marke
benutzt werden konnte. Und dieses Verfahren bewirkte sofort eine
wesentliche Erhöhung des Ertrages. In den Jahren 1879, 83 und 90
ermäßigte man die Steuersätze erheblich, die jetzt 6 Cents pro Pfund
Tabak und 3 Dollar pro 1000 Zigarren, für Zigaretten, je nachdem
das 1000 unter 3 Pfund oder 3 Pfund und darüber wiegt, 50 Cents
oder 3 Dollar betragen. Spezialtaxen und Lizenzen, die außerdem
bisher bestanden, kamen gleichfalls in Fortfall. Die Kontrolle beginnt
bereits bei dem Pflanzer, der den Tabak nur an von der Regierung
registrierte Händler verkaufen darf. Er hat genau anzugeben, was