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und an wen er verkauft hat und die Richtigkeit zu beeidigen. Die
Fabrikanten haben Kaution zu stellen, genau Buch zu führen und die
Bücher und Vorräte durch die Beamten kontrollieren zu lassen.
Außerdem haben sie in jedem Monat Auszüge aus den Büchern den
Behörden einzureichen und schließlich eine Jahresübersicht zu geben,
welche die eidliche Versicherung der Richtigkeit der Angaben enthalten
 muß. Der Tabak darf, wie erwähnt, nur in bestimmter Verpackung
 in den Handel kommen; Zigarren in Paketen zu 25, 50 und
100 Stück mit Angabe der Fabrik, Die Art des Aufklebens der
Marke und die Entwertung derselben durch Datum und Namen ist
genau vorgeschrieben, und hohe Strafen sind über jede Uebertretung
verhängt. Man nimmt an, daß gegenwärtig die Defraudation nicht
im Uebermaß vorkommt, die Erträgnisse sind sehr erhebliche, ohne
einen übermäßigen Druck auszuüben. Im Jahre 1904 betrugen sie
43,5 Mill. Dollars,
In Frankreich wurde bereits 1674 das Fabrikations- und Verkaufs-Monopol
 eingeführt und verpachtet. Zur Zeit der Revolution wurde es
aufgehoben, aber 1810 wieder eingeführt und nicht wieder angetastet. Der
Tabakbau ist nur in bestimmten Departements gestattet, in diesen, soweit
Bedarf vorliegt, ausnahmsweise auch für den Export. Der Tabakbauer hat
sich eingehender Kontrolle zu unterwerfen und darf nur an die Staatsfabriken
 verkaufen, dafür werden angemessene Preise gezahlt, und der
Absatz ist dem Pflanzer völlig gesichert. Die Staatsfabriken liefern
ihre Fabrikate in bestimmte Niederlagen, von wo aus sie an die konzessionierten
 Verkäufer abgegeben werden, welche sie nur zu den ihnen
angegebenen Preisen verkaufen‘ dürfen. Die gewöhnlichsten Arten des
Tabaks, die tabacs des troupes, werden sehr billig, für 1'—2 Fres,
pro kg abgegeben, während das Kilogramm Havanna-Zigarren 75 Fres.
kostet, gewöhnlicher Rauchtabak 12,50 Fres. 1904 betrugen die Kinnahmen
 450,6 Mill. Fres.
In Oesterreich wurde das noch bestehende Monopol 1784 errichtet,
 in Ungarn 1850. Der Tabakbau ist auch dort nur in bestimmten
Landesteilen und in beschränkter Ausdehnung gestattet. Der Ertrag ist
allein an die Monopolverwaltung abzuliefern. Der Anbau wird auf das Genaueste
 überwacht. Vor Beginn der Periode werden die zu zahlenden
Preise bestimmt und bekannt gemacht, sowie, wohin die Ernte zu
liefern ist. Die Fabrikation geschieht in verschiedenen Staatsunternehmungen.
 Der Kleinvertrieb ist nach einem bestimmten Tarif an
konzessionierte Tabaktrafiken überlassen. Für die gangbarsten Zigarrensorten
 werden pro 100 Stück 2,70, 3,60 und 4,50 Kr. gezahlt. Die
Netto- Einnahmen waren für das Jahr 1904 auf 119,9 Mill. Kr. veranschlaet.


8 54.
Die Zölle.

Zölle sind Auflagen auf Waren, welche eine bestimmte Zolllinie
oder Grenze passieren. Man hat zu unterscheiden zwischen Finanzzöllen
 und Schutzzöllen, die meistens allmählich ineinander übergehen,
 daber sich vielfach nicht scharf scheiden lassen. Bei den Finanzzöllen
 ist der Zweck allein die Verwertung des Zolls für die Staatskasse,
 und ein reiner Finanzzoll liegt nur bei Gegenständen vor, die
im Irlande nicht produziert werden können, während Schutzzölle auf-