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gelegt werden, um die ausländische Konkurrenz zugunsten der heimischen
Produktion zu erschweren. Sind sie nicht Prohibitivzölle, welche die
Einfuhr gänzlich. ausschließen, so liefern sie Beiträge zur Staatskasse
und erlangen dadurch auch eine größere oder geringere finanzielle Bedeutung.
 Wir haben es hier nur mit der finanziellen Seite zu tun.
Die Zölle zerfallen in Ausgangs-, Durchgangs- und Eingangszölle.
 Heutigentages kommen nur noch die letzteren für uns
in Frage.
In Deutschland wurden. die Durchgangszölle 1861 beseitigt;
die Ausgangszölle im Jahre 1865 bis auf den von Lumpen, der erst
1873 fiel.
Die Besteuerung auf dem Wege des Warenzolls gestattet nicht
eine genaue Anpassung an die Leistungsfähigkeit. Nur wenige Artikel
sind es, deren Verbrauch einen hinreichenden Schluß auf die Verhältnisse
des Konsumenten gestattet. Auch hier wird die Einteilung in drei Kategorien
 der in Betracht kommenden Gegenstände notwendig sein, die
vom steuerfiskalischen Standpunkte aus eine verschiedene Behandlung
beanspruchen: die notwendigen Konsumartikel, die entbehrlichen,
 wenn auch nützlichen und die Luxus gegenstände.
Auch hier trifft aber zu, was oben bereits ausgeführt ist, daß
die ersteren Artikel am meisten, die letzteren am wenigsten einzu+
bringen vermögen, während eine besondere Belastung der letzteren
wünschenswert wäre.
Die Zollerhebung schließt eine nicht unbedeutende Verkehrsbelästigung
 ein. Besonders muß die Einfuhr auf bestimmte Straßen
resp. Häfen beschränkt werden, um die Ueberwachung zu erleichtern.
Die Kontrolle an der Grenze nötigt zu Verzögerungen des Transports
und zu besonderen Vorschriften über die Art des Transportes und der
Versendung. Jede Ware, die die Zollgrenze zu passieren hat, muß
mit besonderen Deklarationen versehen sein. (}eichwohl spielt hier
der Schmuggel eine hervorragende Rolle, und ein großes Personal ist
zur Beaufsichtigung der Grenzen notwendig, das nicht unbedeutende
Kosten verursacht, Der erwähnte Zusammenhang des finanziellen Ergebnisses
 mit der Wirkung der meisten Zölle zugleich zum Schutze
der heimischen Industrie schließt die Gefahr in sich, daß selbst nur aus
Finanzrücksichten aufgelegte Zölle einen einseitigen Einfluß auf die
Produktionsrichtung ausüben und dadurch nachteilig wirken,
Die Frage, wer den Zoll trägt, haben wir hier nicht mehr näher
zu erörtern, sondern verweisen auf das in dem 8 12 über die Abwälzung
 der Steuern bereits Gesagte.
Unzweifelhaft ist es die Aufgabe, den Steuerzahlern jede Erleichterung
 zu gewähren, die sich mit der Zollerhebung verträgt. Dazu
gehört die Freilassung eines niedrigen Gewichtes (250 g), Gestattung
der Verzollung erst am Bestimmungsorte, wenn dort eine Steuerbehörde
vorhanden ist, um die persönliche Anwesenheit des Empfängers zu ermöglichen
 und die Auspackung vor Vollendung des Transportes zu
vermeiden.
Von besonderer Bedeutung sind die Freihäfen und freien
Niederlagen, Die ersteren haben sich besonders als ersprießlich,
selbst notwendig herausgestellt da, wo der Zwischenhandel mit dem
Auslande eine erhebliche Rolle spielt, damit der Händler seine Ware
dort unverzollt lagern kann und ohne besondere Zollbelästigung die
Entscheidung in der Hand behält, ob er die Ware weiter in das Ans.